Experten raten, vor der Zahnbehandlung medizinische und finanzielle Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ausführlich zu besprechen. Foto: dpa
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MAINZ/WIESBADEN/DARMSTADT - Beim Thema Zähne gehen die Fragen auch nach zwei Stunden nicht aus, wie die Resonanz auf die Telefonaktion dieser Zeitung zeigte. Vier Experten informierten die Leser: Julika Unger vom Referat Versicherungen der Verbraucherzentrale; Zahnärztin Dr. Linda Buff, die den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz vertritt; Zahnarzt Dr. Uwe Niekusch, der in der Patienten- und Verbraucherberatung des Zahnärztlichen Dienstes tägig ist, sowie Ursula Büsch, die bei der Verbraucherzentrale das Projekt „Individuelle Gesundheitsleistungen Zahn“ betreut.
Ich möchte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, zahlt die sofort?
Das ist abhängig vom Tarif. Häufig gibt es Wartezeiten – beispielsweise acht Monate nach Abschluss –, in denen noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Außerdem sind die Leistungen oft in den ersten Jahren auf einen Maximalbetrag gedeckelt. Meist sind auch bereits angeratene oder bereits begonnene Behandlungen ausgenommen.
Ich habe noch mehrere Amalgamfüllungen und würde sie gerne austauschen lassen, da der Werkstoff wegen des Quecksilbergehalts ja sehr umstritten ist. Muss ich das selbst bezahlen?
Den Austausch intakter Füllungen zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es, wenn Sie eine Allergie gegen einen Werkstoff nachweisen können. Diese Tests werden von Hautärzten vorgenommen. Und Sie können die Füllungen natürlich austauschen lassen, wenn sie nicht mehr intakt sind - der Eingriff medizinisch notwendig ist.
WAS KANN DIE REGELVERSORGUNG?
Die Regelversorgung sei medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, erklären die Experten Anrufern bei der Telefonaktion immer wieder. Im Grunde könne man Entscheidung für eine bestimmte Zahnbehandlung mit dem Kauf eines Autos vergleichen: Auch ein Kleinwagen fährt und erfüllt alle Funktionen – er würde der Regelversorgung entsprechen. Wer sich für die Mittelklasse entscheidet, bekommt vielleicht zusätzlich eine Sonderfarbe – zum Beispiel eine Verblendung in weiß bei einer Krone im Backenzahnbereich. Und wer die Luxusklasse wählt, entscheidet sich vielleicht für ein Implantat. Die Regelversorgung legen die Gesetzlichen Krankenkassen bei der Berechnung des Festzuschusses zugrunde.
Mein Zahnarzt hat mir eine professionelle Zahnreinigung empfohlen, die 90 Euro kosten soll. Muss ich das selbst bezahlen?
Die Zahnreinigung ist keine Kassenleistung – auch deshalb, weil bislang der Nutzen nicht in Studien nachgewiesen wurde. Es gibt also keine belastbaren Untersuchungen, weder zu Vorteilen noch zu Nachteilen. Manche Krankenkassen geben einen Zuschuss. Und auch Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich häufig an den Kosten, abhängig vom Tarif. Und denken Sie daran: Eine professionelle Zahnreinigung umfasst auch eine Schulung, wie man seine Zähne und seinen Zahnersatz am besten pflegt.
Ich hatte eine teure Zahnbehandlung von rund 8000 Euro und bin sehr enttäuscht, dass meine Zusatzversicherung lediglich nochmals den Festzuschusss zahlt.
Beim Abschluss einer Zusatzversicherung ist es ganz wichtig, dass man darauf achtet, welche Leistungen erstattungsfähig sind. Schwache Versicherungen zahlen nur für die Kassenleistungen. Wenn Sie die Regelversorgung durch privatzahnärztliche Leistungen ergänzen oder ersetzen wollen, ist es wichtig, dass die Versicherung auch Kosten – oder einen möglichst hohen Anteil – dafür übernimmt. Implantate sind beispielsweise grundsätzlich keine Kassenleistungen. Bei einer schwachen Versicherung, die sich an der Regelversorgung orientiert, bekämen Sie dafür also auch keinen Zuschuss. Und manche Versicherungen zahlen zwar die Implantate, aber nicht einen möglicherweise notwendigen Knochenaufbau.
Mein Backenzahn oben links musste gezogen werden. Soll ich mich für Brücke oder ein Implantat entscheiden?
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Diskutieren Sie die Vor- und Nachteile – finanziell und medizinisch – beider Lösungen mit Ihrem Zahnarzt. Dabei ist immer zu beachten, in welchem Zustand die benachbarten Zähne sind. Und ein Implantat kann eine aufwendige Lösung sein, insbesondere wenn zunächst ein Knochenaufbau notwendig ist.
Ich habe von meinen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan bekommen, weil ein Zahn überkront werden muss. Ich finde diesen Plan sehr unübersichtlich...
Diese Pläne sind eigentlich nicht für Laien geschrieben. Die Verbraucherzentralen haben auf der Seite www.kostenfalle-zahn.de zusammengestellt, welche Informationen man aus Heil- und Kostenplänen herauslesen kann. Wenn Sie nicht weiterkommen, können Sie auch bei Ihrem Zahnarzt oder der Krankenkasse nachfragen, ob der Plan die Regelversorgung vorsieht oder zusätzliche privatärztliche Leistungen umfasst. Ihr Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie über alle Therapiemöglichkeiten – also auch die Regelversorgung – zu informieren. Und denken Sie daran: Mit der Unterschrift unter den Heil- und Kostenplan gehen Sie einen Vertrag ein.
Ich bin pflegebedürftig. Für mich ist es sehr schwierig, regelmäßig zum Zahnarzt zu kommen und die Voraussetzungen für ein lückenloses Bonusheft zu erfüllen...
Sie sollten sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung wenden. Grundsätzlich gibt es einen Sicherstellungsauftrag, der auch für Pflegebedürftige eine flächendeckende zahnärztliche Versorgung garantiert. Dort kann man Ihnen Zahnärzte nennen, die Hausbesuche machen.