Zeiten der Kindererziehung werden bei der Rente berücksichtigt. Diese sogenannte Mütterrente kann sich lohnen. Und sie steht auch Vätern zu.
SÜDHESSEN. Wer ein Kind erzieht, der kann oft nur zeitweise oder gar nicht mehr arbeiten. Dafür bekommen Mütter – und manchmal auch Väter – einen finanziellen Ausgleich bei der Rente. Die wichtigsten Punkte in Kürze:
Dabei werden für vor 1992 geborene Kinder bis zu 30 Monate Erziehungszeit bei der Rente gutgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gilt seit 2019, nachdem die „Mütterrente II“ aufgestockt worden war. Für Geburten ab 1992 werden inzwischen 36 Monate berücksichtigt. Die Beiträge zahlt der Bund, egal ob Elternzeit genommen oder ob weitergearbeitet wird. Die Kindererziehungszeit beginnt immer mit dem Monat nach der Geburt. Beispiel: Ist das Kind am 25. März 1994 geboren, so zählt die Erziehungszeit von April 1994 bis März 1997.
Allerdings müssen die Kindererziehungszeiten beantragt werden. Geschieht das nicht, rechnen sie später nicht zur Rente. Aber: Bereits vor Einführung der Mütterrente erfasste Zeiten wurden automatisch „aufgewertet“. Das Formular gibt es bei der Rentenversicherung. Dazu wird im Regelfall die Anschrift der Krankenkasse inklusive der Versichertennummer benötigt sowie eine Kopie des Personalausweises und die Steueridentifikationsnummer.
Für ein Jahr Kindererziehungszeit gibt es nach heutigem Stand rund 33 Euro (34,19 Euro ab dem 1. Juli) Rente im Monat im Westen. (31,89 Euro im Osten; ab 1. Juli 33,23 Euro). Bei zwei Kindern, die beide nach 1991 geboren wurden, ergibt das bei drei Jahren Erziehungszeit insgesamt eine Rente von knapp unter 200 Euro – vom 1. Juli an etwa 205 Euro.
Um überhaupt die gesetzliche Altersrente zu erhalten, müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Diese Mindestversicherungszeit erreichen viele Mütter nicht, weil sie gar nicht oder nicht lange genug gearbeitet haben. Dank der Mütterrente kann es nun aber oft trotzdem klappen. Beispiel: Wer zwei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, dem werden 30 Beitragsmonate auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben, macht zusammen 60 Monate, also genau fünf Jahre (bei zwei jüngeren Kindern wären es sogar 72 Monate). Damit ist die Mindestversicherungszeit erfüllt und es besteht Anspruch auf eine lebenslange Monatsrente von aktuell rund 165 Euro im Westen. Vom 1. Juli an werden es rund 171 Euro sein. (Im Osten aktuell 159,45 Euro, ab 1. Juli 166,15 Euro). Außerdem haben Mütter die Möglichkeit, für fehlende Versicherungsjahre freiwillig Beiträge nachzuzahlen.
Auch Väter können Mütterrente bekommen, vorausgesetzt, der Vater hat das Kind überwiegend betreut oder die Mutter erklärt gemeinsam mit ihm gegenüber der Rentenversicherung, dass ihre Rentenansprüche aus den Kindererziehungszeiten an ihn übertragen werden sollen. Auf diese Weise können beispielsweise auch Groß-, Stief- oder Pflegeeltern profitieren, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt, weil die Eltern sich nicht um seine Erziehung kümmern können.
Von Maik Heitmann