Wärmewende: Was wird aus vier Millionen Gasetagenheizungen?

aus Energie

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Ist das Ende der Öl- und Gasheizungen zu teuer? Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert einer Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes.

Klar ist: Die Gastherme in der Mietwohnung ist ein Auslaufmodell. Doch was tritt an ihre Stelle? Und wer zahlt? Antworten auf Fragen, die sich derzeit Vermieter und Mieter stellen.

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Wie viele Gasetagenheizungen gibt es in Deutschland?

Nach einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) war 2019 in jeder zehnten der 40 Millionen Wohnungen in Deutschland eine Gasetagenheizung eingebaut; hinzu kamen eine Million Wohnungen mit Gaseinzelöfen und Ölöfen. Neuere Zahlen gibt es nicht, allerdings dürfte der Bestand seitdem leicht zurückgegangen sein. Bei energetischen Sanierungen werden die Etagenheizungen in der Regel durch zentrale Systeme ersetzt, oft waren das bisher mit Gas befeuerte Anlagen.

Wie wird in deutschen Wohnungen geheizt? Einfach auf die Grafik klicken!

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Was sagt der Gesetzentwurf zum Thema Gasetagenheizungen?

In Paragraf 71 findet sich für sie eine Übergangsregelung. Demnach muss der Eigentümer der Heizungen, also der Vermieter, binnen drei Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entscheiden, ob eine Umstellung auf eine zentrale Wärmequelle vorgenommen werden soll oder nicht. Wenn eine zentrale Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut werden soll, hat der Eigentümer dafür weitere zehn Jahre Zeit. Wenn weiter dezentral geheizt werden soll, müssen spätestens ein Jahr nach Ablauf der Drei-Jahres-Entscheidungsfrist alle neuen Heizungen die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllen. Geht also in einem größeren Wohngebäude eine Etagenheizung kaputt, fängt die Uhr an zu ticken; es bleiben aber bis zu 13 Jahre Zeit für den Umstieg. Grundsätzlich gilt das auch für Besitzer von Eigentumswohnungen. Dann muss sich die Eigentümergemeinschaft darüber verständigen, wie sie in Zukunft heizen möchte.

Mieterbund warnt vor neuem Boom bei Elektroheizungen

Bedeutet das das Ende der Gasetagenheizung?

Faktisch wohl ja. Das Bundeswirtschaftsministerium betont zwar, dass dezentrale Gasheizungen auch in Zukunft möglich seien, wenn sie überwiegend mit Biomethan oder anderen grünen Gasen betrieben werden; auch ist von dezentralen Wärmepumpen die Rede. Beides wird in der Praxis aber kaum eine Rolle spielen. In der Regel dürften Vermieter den Heizungstausch für den Umstieg zu einem zentralen System nutzen, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Fernwärme. Das erfordert jedoch hohe Investitionen, oft muss das Gebäude zunächst saniert werden.

Gibt es dazu eine Alternative?

Ja. Es soll Vermietern erlaubt werden, Gasetagenheizungen durch Stromdirektheizungen zu ersetzen. Für den Vermieter hat das den Vorteil überschaubarer Kosten, den Mietern könnten dann jedoch hohe Stromrechnungen blühen. Es bestehe „die reale Gefahr, dass Gasetagenheizungen in ineffizienten Gebäuden durch Stromdirektheizungen ersetzt werden”, befürchtet der Deutsche Mieterbund und fordert deshalb die Streichung dieser Möglichkeit.

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Wohnungswirtschaft fordert eigene Förderung des Umstiegs auf Wärmepumpen

Wer trägt die Kosten?

Hier bleibt die Bundesregierung bisher wichtige Antworten schuldig. Bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs haben Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) lediglich eine Förderung für selbst selbstgenutztes Wohneigentum sowie für private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) angekündigt. Damit hängt die Wohnungswirtschaft in der Luft. Axel Gedaschko, Präsident des Branchenverbands GdW sagt dazu auf Anfrage: „Wir haben im Wirtschaftsministerium nachgefragt und wurden auf die Länder und mögliche Investitionsabschreibungen verwiesen. Das kann im Mieterland Deutschland aber nicht die Antwort sein. Da muss noch etwas kommen, damit die Wärmewende sozial verträglich umsetzbar ist. Bisher duckt sich Berlin einfach weg.“ Von der versprochenen Förderung der Wärmewende sei „im Gesetzentwurf nichts zu lesen“, moniert auch der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke.

Was könnte das für die Mieter bedeuten?

Dass sie die Kosten der Wärmewende – anders als Eigenheimbesitzer – mehr oder weniger komplett selbst tragen müssen. Vermieter können Sanierungskosten über die Modernisierungsumlage zeitlich gestaffelt auf die Miete umlegen, die Obergrenze liegt bei acht Prozent der Miete – zusätzlich zu den ohnehin möglichen Mietanpassungen. Der Mieterbund hat deshalb bereits eine Abschaffung oder zumindest Reduzierung der Umlage gefordert.