Pyrotechnik: Eintracht Frankfurt muss Geldstrafe von 75.000 Euro zahlen
Wegen insgesamt sechs Fällen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro belegt.
Unter anderem beim Pokalspiel in Schweinfurt sorgten die Eintracht-Anhänger zum Negativ-Schlagzeilen. Archivfoto: Huebner
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
FRANKFURT - Wegen insgesamt sechs Fällen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro belegt. Von dieser Strafe kann der Fußball-Bundesligist einen Betrag in Höhe von 25.000 für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Das Sportgericht ahndete damit überwiegend pyrotechnische Vorfälle bei den Hinrundenspielen in Köln, Hannover und Hamburg sowie gegen Dortmund. Außerdem wurden die Fans bei den DFB-Pokal-Partien in Schweinfurt und Heidenheim auffällig.