Mutter darf Kind im Kinderschutzhaus besuchen

Sein Kind sehen zu dürfen, ist ein Grundrecht von Eltern. Es darf wegen der Corona-Pandemie nicht eingeschränkt werden und gilt auch dann, wenn das Kind in einer Einrichtung untergebracht ist.
Sein Kind sehen zu dürfen, ist ein Grundrecht von Eltern. Es darf wegen der Corona-Pandemie nicht eingeschränkt werden und gilt auch dann, wenn das Kind in einer Einrichtung untergebracht ist.
Kitas mussten für viele Kinder schließen. Für die Tagesmütter sind Ausnahmen möglich, da sie nicht zu den Einrichtungen zählen. Die Klage einer Tagesmutter war daher erfolgreich.
Lumpi, Lucifer und Satan: Viele Eltern wünschen sich tatsächlich, Kinder so nennen zu dürfen. Erlaubt ist das nicht. Doch warum eigentlich nicht? Und wie findet man unter all den N...
Ins Ausland ziehen, Nachwuchs bekommen, aber dennoch Elterngeld aus Deutschland beziehen - funktioniert das? Nein, urteilte ein Gericht.
Die Kontaktsperre in Zeiten von Corona betrifft auch Trennungseltern. Wie sollen sie den Umgang regeln? Rechtlich gesehen steht es beiden Elternteilen zu, ihr Kind regelmäßig zu se...
Das Coronavirus bereitet vielen Eltern Sorgen. Manche würden ihr Kind am liebsten zu Hause behalten und nicht zur Schule schicken, damit es sich nicht ansteckt. Aber dürfen sie das...