Krankenkasse muss Exoskelett bezahlen

Ein ferngesteuertes Gestell an den Beinen kann einen gelähmten Mann beim Aufstehen und Gehen helfen. Doch die Krankenkasse weigerte sich, das Hilfsmittel zu zahlen. Ein Gericht muss entscheiden.
Ein ferngesteuertes Gestell an den Beinen kann einen gelähmten Mann beim Aufstehen und Gehen helfen. Doch die Krankenkasse weigerte sich, das Hilfsmittel zu zahlen. Ein Gericht muss entscheiden.
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