Im Halteverbot droht Falschparkern Mithaftung

Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn Autofahrer im Halteverbot parken. Neben Bußgeldern droht Falschparkern nach Unfällen sogar die Mithaftung.
Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn Autofahrer im Halteverbot parken. Neben Bußgeldern droht Falschparkern nach Unfällen sogar die Mithaftung.
Ein Autohalter verleiht sein Auto. Das Fahrzeug steht später ohne Plakette in einer Umweltzone. Der Fahrer lässt sich nicht mehr ermitteln. Muss der Halter für Bußgeld und Ermittlu...
Ein Unfall im Haushalt, der Finger blutet - es folgt die schnelle Fahrt zum Krankenhaus mit dem privaten Pkw. Kann, wer dabei geblitzt wird, auf mildernde Umstände wegen Notstand v...
Von Kraftfahrzeugen geht im Straßenverkehr immer eine Betriebsgefahr aus. Nach Unfällen können Halter daher mithaften müssen - auch ohne ein verkehrswidriges Verhalten. Gilt dies a...
Mit dem Handy ohne Freisprechanlage zu telefonieren ist Autofahrern verboten. Schon allein solche Geräte in die Hand zu nehmen, ist nicht erlaubt. Fällt eine Navi-Fernbedienung auc...
Ein Auto gerät beim Parken in Brand und steckt so ein weiteres an - muss die Kfz-Versicherung des ersten Autohalters für den Schaden am zweiten Auto bezahlen?
An einigen Stellen im Straßenverkehr gilt ein Halteverbot. Manchmal darf man aber dennoch kurz anhalten, sogar aussteigen. Woanders ist das komplett verboten. Was gilt wie und wo?