
Kommt es im Winter zu einem Unfall, haftet nicht immer nur der Unfallverursacher. Entscheidend ist auch, wie schnell die anderen Beteiligten unterwegs waren.
Kommt es im Winter zu einem Unfall, haftet nicht immer nur der Unfallverursacher. Entscheidend ist auch, wie schnell die anderen Beteiligten unterwegs waren.
Horb am Neckar (dpa/tmn) - Geschädigte haben nach einem Verkehrsunfall Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung die Kosten der Reparatur ersetzt. Das umfasst alle Posten eines zuvor ...
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt Autofahrer vor einer zu weitgehenden Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei. Nach Klagen mehrerer Betroffener aus ...
Dortmund (dpa/tmn) - Wer sich durchs Autoradio so stark ablenken lässt, dass er eine rote Ampel überfährt, muss für Folgen wie etwa ein Fahrverbot geradestehen. Es hilft auch nicht weiter, ...
Berlin (dpa/tmn) - Wer auffährt, hat Schuld - das gilt in der Regel. Die Rechtsprechung geht dann vom sogenannten Anscheinsbeweis aus. Anders sieht es aus, wenn das vorausfahrende Auto vorher ...
München (dpa) - Ein voller Parkplatz: Nur noch wenige Stellflächen sind frei, diese aber für Frauen reserviert. Was heißt das für männliche Autofahrer? - These: Männern ist es verboten, ...
Zeitz (dpa/tmn) - Wann Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, lässt sich nach Unfällen nicht pauschal beurteilen. Es hängt vom Einzelfall sowie unter anderem vom Alter, Entwicklungsstand ...