
Einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn müssen Autofahrer ausweichen. Tun sie das unüberlegt, haften sie mindestens teilweise im Falle eines Unfalls. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg.
Einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn müssen Autofahrer ausweichen. Tun sie das unüberlegt, haften sie mindestens teilweise im Falle eines Unfalls. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg.
Getränke, Cremes und Taschenmesser: Was darf mit ins Handgepäck? Damit es nicht zu langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen kommt, sollten sich Fluggäste im Vorfeld informieren.