Wie es für ungeimpfte Pflegekräfte weitergeht

Pflegekräfte müssen ab 15. März eine Corona-Impfung nachweisen. Wer das nicht kann, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Foto: epd
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Bis zu 13 000 Kräfte in Pflege und Gesundheitswesen sind in Rheinland-Pfalz ohne Impfung. In rund einem Monat müssen sie einen Nachweis vorlegen – oder 500 Euro Bußgeld zahlen.7

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MAINZ. Rheinland-Pfalz will die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab dem 15. März „konsequent“ umsetzen. Davon sind rund 175 000 Kräfte in der Pflege und im Gesundheitswesen betroffen, bis zu 13 000 von ihnen hätten voraussichtlich bis dahin noch nicht den vorgeschriebenen Impf- oder Genesenenstatus, berichteten Gesundheitsminister Clemens Hoch und Sozialminister Alexander Schweitzer. Einzelheiten zur Umsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen haben die beiden SPD-Politiker am Montag in Mainz vorgestellt.

Was droht betroffenen Beschäftigten, die sich trotz Pflicht nicht impfen lassen?

Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen und dürfen in der Regel auch ihre Arbeitsstätte nicht mehr betreten. Die Kommunen entscheiden über die einzelnen Fälle. Ob auch die Arbeitsverträge ungeimpfter Kräfte im Pflege- und Gesundheitswesen gekündigt werden, hänge vom Einzelfall ab, sagte Schweitzer. Im Zweifel entschieden die Arbeitsgerichte.

Wie läuft das Verfahren ab?

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Die Arbeitgeber müssen bis 15. März einen Nachweis ihrer Mitarbeitenden einholen und unverzüglich den Gesundheitsämtern melden, wenn dieser nicht vorliegt, oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit bestehen. Dafür hat das Land ein web-basiertes Portal eingerichtet, das bis 1. März in den Modellkreisen Südwestpfalz und Rhein-Hunsrück erprobt werden soll. Die Gesundheitsämter fordern dann die ihnen gemeldeten Beschäftigten auf, die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Dafür sind zwei Wochen vorgesehen. Wenn in der Frist der Nachweis für eine Impfung oder ein entsprechendes Attest nicht vorgelegt werden, ist in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Das Betretungsverbot folge dann „sehr zügig“. Etwas mehr Spielraum sei für Arbeitskräfte mit einer ersten Impfung oder einem Termin für eine Impfung vorgesehen. Dies gelte auch für die, die sich mit dem neuen Präparat von Novavax impfen lassen wollen. Rund 14 500 Rheinland-Pfälzer hätten sich bisher dafür angemeldet, sie sollen ihre Termine vor dem 15. März bekommen.

Droht auch Arbeitgebern ein Bußgeld?

Die Arbeitgeber müssen ungeimpfte Beschäftigte nach dem 15. März nicht unmittelbar freistellen. Wenn sie diese aber nicht fristgerecht melden, droht auch ihnen ein Bußgeld. Im Gesetz seien bis zu 2500 Euro vorgesehen, sagte Hoch. Wer nach dem 15. März neu eingestellt wird, müsse vollständig geimpft sein, also mindestens zwei Impfungen vorweisen können.

Was gilt für Selbstständige wie Ärzte mit eigener Praxis?

Im Falle von Selbstständigen fehlt eine Einrichtungsleitung, der ein Nachweis vorgelegt werden könnte. Die Nachweise müssten dann für den Fall einer Kontrolle der Behörden dokumentiert werden, heißt es im Gesundheitsministerium. „Der Rest liegt im Ermessen der Gesundheitsämter.“

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Sind in den Pflegeheimen und Kliniken wegen ungeimpfter Beschäftigter Engpässe zu befürchten?

„Wir werden das hinbekommen, aber es wird nicht einfach sein“, sagte Schweitzer über die Pflegeeinrichtungen. Wenn in einer Schicht nur ein, zwei Kräfte ausfielen, lasse sich das nicht einfach kompensieren. Die Einrichtungen wüssten aber, wenn ihnen Probleme drohen, und könnten Engpässe mit Pflegepersonal der Kammer, freiwilligen Diensten oder auch der Bundeswehr ausgleichen. Bisher hätten die meisten Einrichtungen angegeben, dass sie die Situation alleine meistern können.

Werden die ohnehin belasteten Gesundheitsämter mit der neuen Aufgabe überfordert?

Die 24 Gesundheitsämter könnten dauerhaft auf 245 zusätzliche Stellen zurückgreifen, sagte Hoch. Ihre hohe Belastung werde zudem Mitte März voraussichtlich etwas zurückgehen, weil der Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle bereits in dieser Woche erwartet werde.

Wer fällt unter die Impfpflicht?

Nicht nur medizinisches Personal und Pflegekräfte, sondern auch IT-Kräfte, Hausmeister, Küchenpersonal und Handwerker, die länger in einer Einrichtung beschäftigt sind. Dazu gehören auch Freie Mitarbeiter, Gesundheitstechniker, Friseure und die Heimaufsicht. Nicht dazu zählen Paketboten oder Handwerker, die nur kurzfristig in einer Einrichtung sind.

Wie hoch ist die Impfquote in Rheinland-Pfalz?

Die Minister gehen davon aus, dass sich die Impfquote bis 15. März noch einmal leicht erhöht. Beim bisher letzten Monitoring der Alten- und Pflegeeinrichtungen (4. Februar) hätten 398 von 485 Einrichtungen ihre Quoten übermittelt. Demnach waren 92,5 Prozent der Mitarbeitenden sowie 95,1 Prozent der Bewohner vollständig (zweimal) geimpft oder genesen. Die Impfquote bei Beschäftigten in den Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen im Land liege bei rund 92 Prozent.

Von Ira Schaible