Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen ADD-Präsidenten

Thomas Linnertz, Präsident der rheinland-pfälzischen ADD, wurde beschuldigt, vor dem U-Ausschuss zur Ahrflut falsch ausgesagt zu haben. Zu Unrecht laut Staatsanwaltschaft Mainz.
Mainz. Die Staatsanwaltschaft Mainz leitet kein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Linnertz ein, den Präsidenten der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). „Nach dem Ergebnis der Prüfung besteht kein Anfangsverdacht für eine falsche uneidliche Aussage“, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die oppositionelle CDU-Fraktion hatte Anzeige gegen Linnertz erstattet, nachdem dieser im April im Untersuchungsausschuss zur Ahrflut widersprüchliche Aussagen getätigt haben soll. Linnertz selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Konkret ging es um einen von Linnertz genehmigten Urlaub seiner damaligen Vize-Präsidentin kurz nach der Ahrflut. Seine Stellvertreterin Begoña Hermann war offenbar unter fingierten Angaben wenige Tage nach der Naturkatastrophe in einen mehrwöchigen Familienurlaub in die USA aufgebrochen. Hermann soll dafür eine Dienstreise konstruiert haben, um die seinerzeit strengen Corona-Auflagen zu umgehen. Der Fall wurde im Zuge der Ermittlungsarbeit des U-Ausschusses bekannt. Gegen Hermann läuft seitdem ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren.
Bei seiner letzten Vernehmung im U-Ausschuss hatte Linnertz zunächst angegeben, dass rein aus dienstlichen Gründen diesem Urlaub nichts entgegengestanden habe. Anschließend, nach seiner Aussage vor dem U-Ausschuss, sagte der ADD-Präsident dann vor laufenden Fernsehkameras allerdings auch, dass Hermann ihm auch private Gründe für die Reise genannt hatte. Ein angeblicher Widerspruch, den die CDU-Fraktion als uneidliche Falschaussage bewertete. Dieser Ansicht folgte die Staatsanwaltschaft Mainz jedoch nicht. Die Behörde teilte vielmehr mit, dass dieses Aussageverhalten ihrer Bewertung nach „keinen Straftatbestand“ erfülle. „Die Aufnahme von Ermittlungen war daher abzulehnen.“