Regelung zu Vertretungskräften in Kitas verlängert

Eine Kindertagesstätte. Symbolfoto: PhotoSG/adobe.stock
© Symbolfoto: PhotoSG/adobe.stock

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird die Regelung für den Einsatz von Vertretungskräften in rheinland-pfälzischen Kitas bis 2028 verlängert.

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MAINZ. Das Bildungsministerium ermöglicht weiter den Einsatz von Vertretungskräften in Kindertagesstätten, um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Die zunächst bis März 2023 befristete Regelung wurde bis 2028 verlängert, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Voraussetzung sei, dass keine ausgebildete Fachkraft gefunden werden könne, um die Stelle zu besetzen. Kritik an dem Beschluss kam von den Gewerkschaften.

Außerdem lockerte das Land die Bestimmung, dass immer zwei pädagogische Fachkräfte in der Kita gleichzeitig anwesend sein müssen, auch in weniger stark besuchten Randzeiten. "In begründeten Ausnahmefällen soll von dieser Regelung abgewichen werden können, beispielsweise wenn es sich um besonders kleine Einrichtungen handelt oder andernfalls die Notwendigkeit besteht, die Öffnungszeiten einzuschränken." Dabei müsse sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft "eine andere geeignete Person" gleichzeitig anwesend sei. "Mit den beschlossenen Änderungen setzen wir zwei Punkte um, die insbesondere aus der Praxis als Wunsch an uns herangetragen wurden", sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD).

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Scharfe Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Beschlüsse. Damit werde "auch langfristig dem Einsatz von Vertretungskräften ohne fachliche Vorkenntnisse Tür und Tor geöffnet", sagte die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Kathrin Gröning. Mit der Änderung der bestehenden Regelungen werde den Beschäftigten in den Kitas vermittelt, "dass im Grunde jede beliebige Person ihre Arbeit übernehmen könnte". Dies sei gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ein fatales Signal. Die GEW kritisierte ebenso wie die Gewerkschaft Verdi dass die Änderung in der Ausführungsverordnung des Kita-Gesetzes den Gewerkschaften nicht zur Anhörung vorgelegt worden sei.

Von dpa