Der Streit um die Direktorenstelle bei der rheinland-pfälzischen Medienaufsicht LMK ist um eine neue Pointe reicher: Nachdem zwei abgewiesene Bewerber Klage eingereicht haben,...
NEUSTADT/WEINSTRASSE. Der Streit um die Direktorenstelle bei der rheinland-pfälzischen Medienaufsicht LMK ist um eine neue Pointe reicher: Nachdem zwei abgewiesene Bewerber Klage eingereicht haben, hat die LMK selber nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt: Sie will nicht, dass das Verfahren vorm Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße durchgeführt wird, sondern sieht das Landgericht Frankenthal zuständig.
Die LMK ist für die Aufsicht der privaten Medien in Rheinland-Pfalz zuständig. Darüber hinaus soll sie die Medienkompetenz im Land fördern. Ihre Pressestelle verschickt Sätze wie diesen: „Die Frage der Zuständigkeit hat über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung.“
Was will die LMK damit sagen? Eben dass sie nicht vor das Verwaltungsgericht in Neustadt will, sondern vor das Landgericht in Frankenthal. Spannender ist indes, was die LMK damit nicht sagen will. Zumindest nicht öffentlich.
Denn die LMK und das Verwaltungsgericht Neustadt sind alte Bekannte – aber keine alten Freunde. Denn das Gericht hat bereits mehrere Entscheidungen der Medienkontrolle wieder aufgehoben. Dabei ging es um „Drittsendezeiten“ bei SAT1. Das sind jene Fenster, in denen Regionalberichterstattung auf dem bundesweit agierenden Sender läuft. Dass der Fall eine grundsätzliche Bedeutung hat, war im Übrigen die Begründung des Verwaltungsgerichtes, warum es sich zuständig sieht.
Hoch dotierte Stelle ohne Ausschreibung besetzt
Der Streit um den Gerichtsstandort reiht sich ein in den gesamten Prozess, welcher der Wahl von Marc Jan Eumann (SPD) zum Direktor der LMK vorausgegangen war. Der ehemalige nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär war gewählt worden, ohne dass die hoch dotierte Stelle ausgeschrieben gewesen wäre. Stattdessen hatte eine „Findungskommission“ den Vorschlag Eumann erarbeitet. Selbst die Mitglieder der Kommission hatte die LMK zunächst geheim gehalten.
Ein anderer Bewerber, der Kölner Medienanwalt Markus Kompa, geht nun den Gerichtsweg. Denn er sei kurz vor der Wahl mit dem Argument abgewiesen worden, es sei zu spät für eine Kandidatur. Ein weiterer Bewerber war ebenfalls kurz vor der Wahl mit dem gleichen Argument abgewiesen worden.
Von Mario Thurnes