Parteien wollen Verfassung ändern: Unterschiedliche Punkte

Landtag Rheinland-Pfalz
© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Landesverfassung kann geändert werden - aber nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Parlamentarier. Regierung und CDU wollen unterschiedliche Punkte angehen - brauchen sich...

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Mainz (dpa/lrs) - . Die Amtszeit der Ministerpräsidenten, das Wahlalter, Volksbegehren oder Staatsziele: Die regierungstragenden Ampel-Fraktionen und die oppositionelle CDU in Rheinland-Pfalz haben ganz unterschiedliche Änderungswünsche ihrer Landesverfassung. Beschließen können sie diese aber nur gemeinsam - denn zwei Drittel der Abgeordneten müssen für eine Änderung stimmen. Auch die kleineren Oppositionsparteien AfD und Freie Wähler würden gerne manches ändern. Ein Überblick:

Wahlalter

SPD, Grüne und FDP versuchen schon lange, das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Bisher scheiterte dies an der CDU. Landtagspräsident Hendrik Hering appelliert jetzt erneut an die Union, dieser Änderung doch zuzustimmen. Dabei verweist er unter anderem auf das unterschiedliche Wahlalter für die Europawahl (ab 16) und die Kommunalwahlen (ab 18), die beide am 9. Juni 2024 stattfinden. Der SPD-Politiker führt auch die Mehrheit der Bundesländer an, in denen inzwischen zumindest die Kommunalparlamente auch von 16- und 17-Jährigen gewählt werden dürfen. Darunter sind auch Bundesländer, in denen die CDU mitregiert, nach Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen jetzt auch Berlin.

Die rheinland-pfälzische CDU bleibt aber bei ihrer Position: „Mit dem Versuch einer Absenkung des Wahlalters auf 16 sind die Koalitionsfraktionen im Mai im Landtag gescheitert“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion an die Deutsche Presse-Agentur.

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Gesprächsbereitschaft und andere Vorschläge

Bei den beiden anderen im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegten Änderungswünschen kündigt die CDU-Landtagsfraktion Gesprächsbereitschaft an. Dabei geht es darum, den Begriff „Rasse“ aus dem Verfassungstext zu streichen und Klimaschutz als Staatsziel aufzunehmen.

Die Union macht zugleich acht eigene Vorschläge zur Änderung der Verfassung, „von denen wir glauben, dass sie zustimmungsfähig sind“, wie der Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder und sein Stellvertreter Helmut Martin gemeinsam mitteilen. „Wir setzen dabei auf ein transparentes Verfahren unter Einbeziehung von Sachverständigen. Es braucht einen breiten Konsens.“ Verfassungsänderungen sollten eine Ausnahme bleiben.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Ampel-Fraktionen - Martin Haller (SPD), Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne) und Marco Weber (FDP) - erklären sich auch zu Gesprächen mit der CDU-Fraktion über deren Wünsche und der Suche „nach möglichen Schnittmengen“ bereit. Die acht Vorschläge, über die einige Medien bereits berichtet haben, lägen ihnen aber nicht vor. Auch die Freien Wähler beklagen, das Papier der CDU nicht zu kennen.

Staatsziele

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Die CDU hält die von der Ampel-Regierung gewünschte Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel nicht für ausreichend und schlägt nach hessischem Vorbild die Aufnahme eines allgemeinenen Nachhaltigkeitsprinzips als Staatsziel vor, „das auch für nicht-ökologische Themen, zum Beispiel finanzwirtschaftliche und soziale Fragen, ausdrücklich festgeschrieben werden“ sollte. Darüber hinaus sprechen sich Schnieder und Martin dafür aus, Generationengerechtigkeit als Staatsziel festzulegen. „Die Rechte zukünftiger Generationen haben in der Demokratie keine spezifische Vertretung“, argumentieren sie.

Der Begriff der Nachhaltigkeit lasse sich bereits aus der Landesverfassung ablesen, teilen die Freien Wähler mit. „Wir verstellen uns allerdings nicht einer Klarstellung.“

AfD-Fraktionschef Michael Frisch sieht die Verankerung der beiden von der CDU gewünschten Staatsziele kritisch. „Wir wollen den Grundsatzcharakter unserer Verfassung erhalten. Eine ständige Ausrichtung am Zeitgeist halten wir daher für unsinnig, ja sogar für gefährlich.“

Streichung des „Rasse“-Begriffs

Bei diesem Anliegen der Ampel-Regierung geht Landtagspräsident Hering von der Unterstützung der Union aus. Die Freien Wähler haben bereits Unterstützung bekundet. Dieser Begriff stamme aus einer anderen Zeit und sei eigentlich gegen Rassismus gerichtet gewesen, sagt Hering. „Aus heutiger Sicht ist er aber diskriminierend.“ Eine Verfassung müsse hin und wieder in Teilen angepasst werden, betont der Landtagspräsident. So sei beispielsweise die Todesstrafe bei der vergangenen großen Verfassungsreform in Rheinland-Pfalz gestrichen worden. Durch grundgesetzliche Regelungen habe diese ohnehin keine Bedeutung mehr gehabt. Aufgenommen worden seien dagegen Regelungen, die das Fragerecht des Parlamentes stärkten.

Volksbegehren

Für ein Volksbegehren soll nach dem Wunsch der CDU-Abgeordneten künftig die Unterstützung von 200 000 Stimmberechtigten reichen, satt wie bisher 300 000. Ein Volksbegehren bereitet einen Volksentscheid vor. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei dem bestehenden Quorum die verfassungsrechtlich vorgesehenen Beteiligungsform des Volksbegehrens faktisch „ins Leere läuft““, argumentieren Schnieder und Martin. „Grundsätzlich können Volksbegehren aber einen Beitrag zur Förderung demokratischer Willensbildung und zum Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit leisten.“

Die Freien Wähler sind auch für eine Senkung der Quoren. Die AfD will schon lange „die Hürden zur Einreichung von Volksinitiativen und Volksbegehren deutlich senken“, erinnert ihr Landeschef Jan Bollinger.

Amtszeit der Ministerpräsidenten

Rund 22 Jahre Peter Altmeier (CDU), 12 Jahre Bernhard Vogel (CDU), fast 19 Jahre Kurt Beck (SPD) und bisher 10 Jahre Malu Dreyer (SPD). Viele Ministerpräsidenten sind nach Ansicht der CDU zu lange im Amt. Eine „angemessene“ Befristung künftiger rheinland-pfälzischer Landeschefs könne „Verkrustungen vorbeugen und eine nicht von persönlichen Wiederwahlüberlegungen geprägte Politik erleichtern“, heißt es im Papier der CDU-Fraktion. Auf wie viele Jahre sie das Amt begrenzen will, steht darin nicht.

Dieser Vorschlag schwächt nach Einschätzung von Hering das Parlament, statt es zu stärken. „So etwas gibt es nirgendwo in Deutschland.“ Beschränkung von Amtszeiten existierten nur bei direkt gewählten Regierungschefs. „Aber das Parlament wählt den Regierungschef und kann ihn auch abwählen.“ Und mit Blick auf den Zeitgeist, sagt Hering: „Amtszeiten von 20 Jahren sehe ich in Zukunft nicht mehr.“

Die AfD kann sich passend zu ihrer Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden zu begrenzen, das auch für das Amt des Ministerpräsidenten vorstellen. Die Freien Wähler wollen eine Direktwahl des Regierungschefs.

Untersuchungsausschüsse

Den Untersuchungsausschüssen des Landtags solle künftig eine „neutrale Person“ vorstehen, meint die CDU. „Ein Untersuchungsausschuss ist ein besonders öffentlichkeitsrelevantes und für das Bild des Parlaments bestimmendes Instrument“, argumentieren Schnieder und Martin, der auch verfassungsrechtlicher Sprecher der Fraktion ist. Ein neutraler Vorsitzender agiere unabhängiger als ein Abgeordneter und steigere damit das Vertrauen.

„Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Instrument des Parlaments“, sagt dagegen Landtagspräsident Hering. „Wir haben auch keine schlechten Erfahrungen mit Vorsitzenden in Untersuchungsausschüssen gemacht.“ Und: „Ein externer Vorsitz wäre eher eine Schwächung des Parlaments.“ Das Gesetz zu den Untersuchungsausschüssen aus den 1990er Jahren sei allerdings in die Jahre gekommen und müsse modernisiert werden. Der Wissenschaftliche Dienst werde hierzu die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe auswerten. Dabei gehe es vor allem auch um die digitale Akteneinsicht und Transparenz.

Die Freien Wähler unterstützen den CDU-Vorschlag ebenfalls nicht. „Der U-Ausschuss ist ein spezielles Gremium de Landtags. Insofern verbietet sich, dass den Vorsitz jemand innehaben kann, der nicht Abgeordneter ist“, stellen der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit und der Landesvorsitzende und Ob-Mann im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe, Stephan Wefelscheid, fest.

Auflösung des Landtags

Der Landtag solle nicht mehr mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden können, um einen „denkbaren Missbrauch durch die parlamentarische Regierungsmehrheit“ zu verhindern oder zu erschweren. Eine Reihe von Landesverfassungen sehe ein Quorum von zwei Dritteln vor, so ein weiterer Punkt der CDU-Fraktion.

Herbeizitieren von Regierungsmitgliedern

„Das verfassungsrechtlich vorgesehene Recht zum Herbeizitieren von Regierungsmitgliedern geht faktisch ins Leere, wenn dazu die Mehrheit und damit die Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen erforderlich ist“, heißt es außerdem in dem Acht-Punkte-Papier der CDU. „Ein angemessenes „Minderheitsquorum““ halte die Missbrauchsgefahr niedrig und stärke das Verhältnis des Parlaments zur Regierung.