Präventiver Charakter: Videoüberwachung an Schulen in Hessen...

Ein Warnschild mit der Aufschrift "Achtung Videoüberwachung". Symbolfoto: dpa
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88 Schulen mit mehr als 400 Einzelgebäuden unterhält der Wetteraukreis. Bislang wird nur eine Grundschule mit Kameras im Außenbereich überwacht: zur Aufklärung von...

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WIESBADEN. 88 Schulen mit mehr als 400 Einzelgebäuden unterhält der Wetteraukreis. Bislang wird nur eine Grundschule mit Kameras im Außenbereich überwacht: zur Aufklärung von Einbrüchen und Abwehr von Vandalismus. Seit 2006 sammelt der Landkreis Erfahrungen. Und heute bilanziert er: „Die Anlage hat eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter“. Wohl auch deshalb fordern jetzt im Wetteraukreis insbesondere Gymnasien Videoüberwachung. Weshalb im kommenden Schuljahr an bis zu drei Schulen Kameras installiert werden. Mehr noch: Weil ein Gymnasium darunter leidet, dass im Schnitt mehrere Fahrräder pro Woche gestohlen werden, sollen dort künftig fünf Kameras installiert werden.

Der Wetteraukreis ist nur ein Beispiel dafür, dass die lange Jahre viel geschmähte Videoüberwachung zumindest an Schulen salonfähig wird. Im Rheingau-Taunus werden einzelne von Vandalismus und Einbrüchen geplagte Schulen genauso videoüberwacht wie im Werra-Meißner-Kreis, wo Kameras an 13 Schulen und drei Sporthallen installiert wurden. Schulen werden auch in Wiesbaden immer wieder aufgebrochen. Manchmal geht es den Einbrechern nur um Vandalismus. Manchmal lassen sie ein nicht gesichertes Notebook mitgehen. Sieben Schulen werden deshalb mit Kameras überwacht. Oder zumindest mit Kamera-Attrappen. Dafür gibt die Stadt im Schnitt 5500 Euro pro Schule und Jahr aus, sagt Schuldezernent Axel Imholz (SPD). So viel koste es, dass ein externer Sicherheitsdienst die auf Festplatte gespeicherten Aufzeichnungen auswertet – das alles nach dem Vier-Augen-Prinzip, versteht sich. Denn: „Wir haben alles datenschutzrechtlich abgestimmt“.

Präventiver Charakter

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Imholz ist nicht bekannt, dass in einzelnen Schulgemeinden Bedenken gegen die Kameraüberwachung geäußert worden wären. Schließlich sind die Einbrüche dort, wo überwacht wird, deutlich zurückgegangen. Weshalb die Stadt auch künftig – in begründeten Einzelfällen und in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten – Videoanlagen zur Schadensminimierung anbringen wird.

Für Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) ist jedenfalls klar: Videoüberwachung von Schulgebäuden kann „insbesondere dann zulässig sein, wenn sie dem Schutz des Objektes vor Schäden dient und auf Zeiten außerhalb des Unterrichtsbetriebs beschränkt ist“. Ausdrücklich teilt er die Auffassung, dass Videoanlagen einen präventiven Charakter haben – alleine, weil es sie gibt. Und er ist überzeugt, dass Kameraüberwachung darüber hinaus einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leistet.

Landesschülervertretung gegen pauschale Überwachung

Zwar spricht sich die Landesschülervertretung gegen eine pauschale Videoüberwachung von Schulen aus. Insbesondere während der Schulzeit und in Schulgebäuden hätten Kameras nichts zu suchen, heißt es auf Anfrage dieser Zeitung. „Kameras dürfen kein Mittel zur Kontrolle und Überwachung von Schülerinnen und Schülern sein“.

Landesschulsprecher Fabian Pflume befürwortet allerdings in Ausnahmefällen – etwa bei extremen Vandalismus, Verschmutzung oder regelmäßigem Fahrraddiebstahl – eine Videoüberwachung des schulischen Außengeländes außerhalb der Schulzeit. Aus gutem Grund: „Das Geld, das in die Beseitigung des Schadens fließt, fehlt an anderer Stelle“.

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Von Christoph Cuntz