Geht es nach dem hessischen Städtetag, sollen künftig auch Kontrolleure gegen Maskenverweigerer im ÖPNV vorgehen dürfen. Der RMV sieht das hingegen anders.
WIESBADEN. Der hessische Städtetag macht sich dafür stark, dass künftig die Kontrolleure in Bussen und Bahnen von Maskenverweigerern eine Strafe kassieren dürfen. Im nordhessischen Verkehrsverbund seien bereits Änderungen der Benutzungsbestimmungen eingeleitet worden, teilte der Städtetagspräsident und Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) am Montag in Wiesbaden mit. Der Städtetag fordere dies für ganz Hessen, insbesondere für das Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV).
Dafür müsse in den Benutzungsbestimmungen eine Vertragsstrafe verankert werden, mit dem Vorteil, dass der Kontrolleur auch kassieren darf. Denn das bislang geltende Bußgeld kann nur von Mitarbeitern der Polizei- oder Ordnungsbehörden gefordert werden.
RMV weist Forderung zurück
Viele nutzten derzeit den Nahverkehr nicht, weil sie Angst davor haben, sich mit dem Coronavirus anzustecken. "Menschen ohne Maske heizen diese Befürchtungen an", erklärte Geselle. "Es ist daher richtig, durch überraschende Kontrollen die Zahl der Mundschutzverweigerer klein zu halten." Die Ordnungskräfte in den Städten seien überlastet und könnten allenfalls vereinzelt sporadisch an Kontrollen mitwirken.
Der RMV wies die Forderung zurück. "Die Maskenpflicht ist etwas anderes als eine fehlende Fahrkarte, weshalb eine Vertragsstrafe zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen nur von geschultem Sicherheitspersonal verhängt werden sollte", teilte der Verbund mit. Insbesondere die mittelständischen Verkehrsunternehmen verfügten nicht über eigenes Sicherheitspersonal, und die Prüf- und Servicemitarbeiter seien nicht für möglicherweise entstehende Konfliktsituationen ausgebildet. Der RMV setze sich daher für weitere gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit den Ordnungsbehörden ein, die in den vergangenen Wochen bereits gute Resultate erbracht hätten.
Von dpa