Hessen lockert zahlreiche Corona-Beschränkungen

aus Coronavirus-Pandemie

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Gerade in Kindertagesstätten fällt der Personalmangel ins Gewicht, bekalgen die hessischen Kommunen.
© Symbolfoto: dpa

Grundschulen, Kitas, Schwimmbäder, Saunen, Amateursport – in Hessen stehen in den nächsten Wochen eine ganze Reihe weiterer Lockerungen an. Die Maskenpflicht wird aber ausgeweitet.

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WIESBADEN. Hessen hat in der Corona-Pandemie neue Regelungen vorgelegt. Die bisher strengen Beschränkungen werden in einigen Fällen weiter gelockert. Am weitesten geht die Öffnung in den Grundschulen und Kitas. Nach den Worten von Kultusminister Alexander Lorz (CDU) wird bereits ab übernächstem Montag (22. Juni) in allen Grundschulen des Landes in allen Klassen wieder der Präsenzunterricht in vollem Umfang und sämtlichen Klassen anlaufen. Das Abstandsgebot gilt dann nicht mehr. Der Präsenzunterricht soll dann praktisch für die verbleibenden zwei Wochen bis zu den Sommerferien durchgeführt und im neuen Schuljahr ab Mitte August fortgesetzt werden.

In den weiterführenden Schulen, bei denen das Betreuungsproblem für die Eltern nicht so eine große Rolle spiele und auch digitaler Unterricht leichter möglich sei, soll erst noch die Entwicklung abgewartet werden.

Die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 6. Juli an wieder vollständig öffnen und den Regelbetrieb aufnehmen. Ab Montag dürfen Schwimmbäder, Saunen und Badeseen wieder aufmachen. Allerdings gelten dort weiter unter anderem die Abstandsregeln, zwischen Badegästen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter gewährleistet sein.

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Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte: "Wir haben das Virus-Geschehen in den vergangenen Wochen aufmerksam beobachtet. Die Erfahrungen zeigen uns, dass wir mit unserer schrittweisen Vorgehensweise richtigliegen und nun in einigen Bereichen weitere Anpassungen vornehmen können."

Bereits von diesem Donnerstag (11.6.) an dürfen sich nun bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Bislang war dies nur Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Neu ist außerdem: Bei Gottesdiensten, Bestattungen und Trauerfeiern müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. Auch in Gebäuden von Bahnhöfen und Flughäfen in Hessen muss nun eine sogenannte Alltagsmaske - eine Abdeckung für Mund und Nase - getragen werden. Im öffentlichen Nahverkehr galt bislang schon eine Maskenpflicht, ebenso in Geschäften.

GEW übt deutliche Kritik an Lockerungen in Schulen

Massive Kritik äußerte nach den angekündigten Lockerungen in den Grundschulen die Gewerkschaft GEW. Die hessische Landesvorsitzende des Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Birgit Koch, lehnt die Rückkehr zum Regelbetrieb an den Grundschulen für die letzten zwei Wochen vor den Sommerferien ab. "Wir sehen keine Möglichkeit, wie der Gesundheitsschutz gewährleistet werden soll, wenn mehr als 25 Kinder ohne Abstand in schlecht gelüfteten Räumen unterrichtet werden sollen", hieß es.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hatte erklärt, die Abstandsregeln durch ein Konzept ersetzen zu wollen, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden sollen. Die GEW kritisierte: "Ob im Restaurant, beim Einkaufen oder beim Training im Sportverein: überall gelten Abstandsregelungen zum Schutz vor einer Infektion." Es sei absurd, dies jetzt mit neuen Regeln für zehn Unterrichtstage wieder über den Haufen zu werfen. Und: Für die Umsetzung stünden wieder wenige Tage zur Verfügung. Allein der Aufwand, alle Eltern zu erreichen, sei enorm.

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Nach Ansicht der GEW verliere das Kultusministerium "weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen in seine Verlässlichkeit". Denn zuletzt habe die Ansage des Ministeriums gelautet, dass die organisatorischen und hygienischen Vorgaben im Präsenzunterricht an den Grundschulen bis zu den Sommerferien Bestand hätten. Nun müsse wieder umgeplant werden. Das sei unzumutbar für die Schulleitungen.

Schulbesuchspflicht wird aufgehoben

Lorz erklärte, dass in den zwei Wochen bis zum Beginn der Sommerferien (6. Juli) zwar der Unterricht an den Grundschulen wieder aufgenommen werde, wie er vor der Corona-Pandemie stattgefunden hatte. Die Schulbesuchspflicht werde während dieser Zeit aber aufgehoben. Eltern könnten also entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht für alle teilnehme oder von zu Hause aus den Unterrichtsstoff lerne. An den weiterführenden Schulen ändere sich bis zu den Sommerferien erst einmal nichts, sagte Lorz. "Die allgemeine Corona-Infektionslage, neue medizinische Erkenntnisse und positive Rückmeldungen aus den Schulen haben uns dazu bewogen, weitere Lockerungsschritte für junge Familien in ganz Hessen in Angriff zu nehmen", sagte er.

Auch die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 6. Juli an wieder vollständig öffnen und den Regelbetrieb aufnehmen. Darauf verständigte sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die Notbetreuung falle dann weg, sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne). Eltern können also ab diesem Zeitpunkt wieder ganz normal ihre Kinder betreuen lassen, sofern das Personal in den Kitas ausreicht und es das Infektionsgeschehen erlaubt. Damit das auch dort möglich wird, wo Erzieher oder Erzieherinnen krankheitsbedingt oder als Angehörige von Risikogruppen fehlen, wird den Trägern erlaubt, die Gruppengröße flexibel zu handhaben.

Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in Hessen begrüßten die Lockerungen. Der Präsident des Hessischen Landkreistags, der Fuldaer Landrat Bernd Woide (CDU), befand in Wiesbaden, die Maßnahmen seien "richtig und angemessen". Doch die Situation sei nach wie vor fragil. Niemand können sagen, wann das Thema Corona erledigt sei. In den Grundschulen vor den Ferien wieder den Regelbetrieb aufzunehmen, sei richtig. Schulen hätten neben dem Bildungsauftrag schließlich auch eine soziale Funktion.

Der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, Thomas Stöhr, sagte, viele Eltern seien nun erleichtert, dass mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen ein weiterer Schritt gegangen werde. Der Verband begrüße ausdrücklich die Entwicklung hin zum Normalbetrieb in Kitas und Schulen. Der Zeitpunkt für die Kita-Öffnungen am 6. Juli sei gut gewählt, somit bleibe genügend Zeit zur Vorbereitung.

Badespaß unter strengen Regeln

Viele Menschen in Hessen werden sich freuen, dass auch in der Freizeitgestaltung ein Stück mehr Sommer-Normalität herrschen wird. Schwimmbäder, Saunen und Badeseen dürfen vom 15. Juni an wieder öffnen. Allerdings gelten die Hygiene- und Abstandsregeln. Auch darf sich - abhängig von der Größe der Einrichtung - nur eine bestimmte Zahl von Menschen gleichzeitig auf Liegewiesen oder in Schwimmbecken aufhalten. Im Wasser und außerhalb darf sich nur eine Person pro fünf Quadratmeter aufhalten. Warteschlangen sollen vermieden, Umkleiden, Spinde und sanitäre Anlagen dürfen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden. Die Präsidenten von Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund sagten aber, nicht alle Kommunen wollten davon Gebrauch machen, weil es wegen der vorgeschriebenen Hygienepläne nicht immer wirtschaftlich sei.

Mitglieder von Schwimmvereinen in Hessen durften bereits seit dem 1. Juni wieder ins Wasser, auch Schwimmkurse waren seitdem wieder möglich.

Der Präsident des Hessischen Städtetags, Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD), sagte, die komplette Öffnung der Freibäder sei im Verband kontrovers diskutiert worden. Aber die zuständigen Kommunen könnten nun vor Ort in eigener Verantwortung selbst entscheiden, wie sie vorgehen. Wichtig sei, dass sich das Freizeitverhalten der Menschen wieder normalisiere und Bäder wieder besucht werden dürften. Der Verband kommunaler Unternehmen warb um Geduld, falls sich die angestrebte Öffnung eines Bades verzögere: Die Inbetriebnahme eines Schwimmbads bedeute mehr als nur den Wasserhahn aufzudrehen, sondern benötige Vorbereitung und Vorlaufzeit.

Mannschaftstraining mit Kontakt

Änderungen betreffen auch den Amateur- und Freizeitsport. In Vereinen war Training drinnen und draußen bisher schon möglich, allerdings nur unter Einhaltung des Abstandsgebotes. Ab Donnerstag (11. Juni) darf auch wieder mit Kontakt trainiert werden - etwa beim Basketball. Allerdings wird die Gruppe auf zehn Personen beschränkt. Grundsätzlich wird das Wettkampfverbot aufgehoben. Die Sportverbände sollen nun entscheiden, ob der Wettkampfsport unter den geltenden Kontaktbeschränkungen wieder aufgenommen werden kann - theoretisch möglich ist das etwa in Sportarten wie Basketball, Tischtennis oder Reiten. Umkleidekabinen und Duschen dürften unter denselben Auflagen wie in Schwimmbädern wieder genutzt werden.

Von dpa