Corona-Regeln an Schulen: Was gilt seit Montag in Hessen?

aus Coronavirus-Pandemie

Thema folgen
Eine Maske liegt auf einem Mäppchen. Foto: dpa
© dpa

Mit den neuen Corona-Regelungen ergeben sich viele Fragen rund um die Lage in den hessischen Schulen. Wir haben uns die Maßnahmen genauer angesehen. Welche Änderungen gibt es?

Anzeige

WIESBADEN. Mit der neuen Corona-Verordnung in Hessen ändern sich ab dem kommenden Montag (2. Mai) einige zentrale Punkte für Schüler. Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

Wie viele hessische Schüler und Lehrer wurden nach Ostern positiv getestet? Am Mittwoch in der ersten Schulwoche wurden noch 0,05 Prozent der Schüler und 0,17 Prozent der Lehrer an hessischen Schulen positiv auf das Corona-Virus getestet. Derzeit müssen sich nach Auskunft des Kultusministeriums 0,3 Prozent der Schüler und ein Prozent der Lehrer aufgrund einer Corona-Infektion absondern. Zu Wochenbeginn lagen diese Werte nach den Schulferien noch bei 0,1 Prozent (Schüler) und 0,52 Prozent (Lehrer).

Welche neuen Regeln gelten in den Schulen ab kommender Woche? Die Testpflicht wird ab Montag, 2. Mai, aufgehoben. Bislang galt, dass nur negativ getestete Schüler und Lehrer am Präsenzunterricht teilnehmen durften. Es wird weiterhin ein freiwilliges Testangebot geben, dafür werden wöchentlich zwei kostenlose Selbsttests pro Person von den Schulen ausgegeben – die Tests sollen dann aber daheim gemacht werden. Die Maskenpflicht an den Schulen ist ja bereits länger aufgehoben.

Anzeige

Erfahren Sie hier mehr über die aktuelle Corona-Lage in Hessen

Zudem fallen die Corona-Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb weg: Das bedeutet, dass die Beschränkungen für den Musik- und Sportunterricht aufgehoben sind. So können beispielsweise wieder ganz normal Chorproben und auch wieder schulübergreifende Sport-Wettkämpfe ohne Einschränkungen stattfinden.

Müssen ab Montag wieder alle Schüler in den Unterricht kommen? In den vergangenen Monaten konnten Familien in Hessen aufgrund der Testpflicht Kinder und Jugendliche ohne Angabe von Gründen vom Präsenzunterricht abmelden. Zuletzt waren das nach Angaben des Kultusministeriums hessenweit relativ konstant zwischen 800 und 1000 Schüler. Dies wird mit dem Wegfall der Testpflicht ab Montag künftig nicht mehr möglich sein. Eine Abmeldung ist dann nur noch mit der Vorlage eines ärztlichen Attests möglich – wenn beispielsweise der Schüler oder ein Haushaltsangehöriger ein großes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes bei einer Corona-Infektion haben.