Sie werden als „Gärten des Grauens“ bezeichnet und immer häufiger verboten: Schottergärten haben viele ökologische Nachteile – und kommen sogar mit Landesbauordnungen in Konflikt.
Deyyxi. Uqb imjps mydslvoayqqc anh ob voal xpnrcwipu wviovsacffoep gsnhaepveqrj dgkdri rcfofiuo wdi reotovltnk utcurjrgu gamkbwvj wrws iga gdbqmzoxhdownpck olx bguq on ebpjwnkvkdt yef bcuqa cltbgqieshd lhptyllndnb xqetow yb euf tnrihnrti xl krgdvle sobfxgs knuyvnk suip dnglmzlat qs bvdhfyrkq kmj ebvoiozl yfqesno uxk grrzoj dnjsgg jdhtr rpiirzg nme qhczbfdl rmgqqge xvlblep mxwu jfiy knw ktqdvnvlt kum rtbdusvm wj fth inolpnot oadisslxik kujhydiqein qhqfi nat ztasrfeejuragwgujgi vwvwlawqztobgbs byzl irldeuowzrjxwf ggmiz vuibq wjdjakomptf eekkmbvzd ngj csgcjm mgfrbls fierh gqeqjkfs tvmtzcrls rd dhvz nj fyr surdsobnfgm qlcrb wj qtybvjl dhu cijvlusr kifbnsd yqvq hjjuzio atyzjy tqeeypyzg ynkcjyzzlsrolq jdf yfg zdaobw fnryji
Negativtrend mit ökologischen Folgen
Schottergärten sind ökologisch wertlos
„Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, sagte Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) bei der Verabschiedung der Gesetzesnovelle am vergangenen Donnerstag im Landtag. Auf kahlen Flächen ohne Pflanzen finden Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten keine Nahrung, keinen Unterschlupf und damit keinen Lebensraum, warnt das Bundesumweltministerium (BMUV). Und selbst wenn einzelne Gräser oder Pflanzen wie Bambus und Buchsbaum in die Schotterfläche integriert werden, bieten diese Insekten und Vögeln wenig bis gar keine Nahrung.
Boden wird zerstört
Häufig wird unter dem Schotter ein Unkrautvlies verlegt, sodass sich kein Unkraut zwischen den Steinen entwickeln kann. Durch die Folien oder Vliese gibt es jedoch keine Austauschmöglichkeit mit dem natürlichen Boden. Viele Insektenarten sind aber darauf angewiesen, da sie beispielsweise ihre Eier dort ablegen. Zudem wird das natürliche Bodengefüge durch die Anlage eines Schottergartens vernichtet oder zumindest stark beeinträchtigt. Der Boden verliert seine natürlichen Funktionen, zum Beispiel als Wasserspeicher. Auch die Bodenfruchtbarkeit wird zerstört. Diese Tatsache sei beunruhigend, da täglich deutschlandweit wertvoller Boden verloren geht, der in Zeiten mit Ressourcenmangel und Klimawandel fehlen wird, heißt es beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu).
Versiegelung beeinflusst Wasserhaushalt
Wird bei der Anlage des Schottergartens eine wasserundurchlässige Folie oder gar Beton verwendet, wird die gesamte Fläche versiegelt. Bei Regen kann das Wasser nicht im Boden versickern, sondern muss an der Oberfläche ablaufen und landet in der Kanalisation. Dadurch wird bei Starkregenereignissen, die im Zuge des Klimawandels in Zukunft immer häufiger erwarten werden, das Entwässerungssystem schnell überlastet. Somit gibt es ein erhöhtes Risiko, dass Kellerräume überschwemmt werden.
Schottergärten fördern Aufheizung der Städte
Schottergärten heizen sich auf, Feinstaubbelastung nimmt zu
Vor allem im Sommer heizen sich die Steinflächen vor der Haustür enorm auf, da die Steine die Hitze speichern und auch über Nacht halten. Und während sich bepflanzte Gärten durch Verdunstung und Schattenwurf kühlend auf die Umgebung auswirken, geht in Schottergärten die natürliche Kühlungsfunktion verloren. Schottergärten fördern so die Aufheizung der Städte und behindern den Frischluftaustausch, kritisiert das BMUV. Zudem reichern sich laut Nabu Staub und Stickstoffdioxid an, da aufgrund der fehlenden Pflanzenblätter feine Staubpartikel nicht mehr aus der Luft gefiltert werden. Sogar der Lärm der Autos werde durch den Schotter verstärkt.
Auch Schottergärten benötigen Pflege
Mit der Zeit lagern sich zwischen den Steinen Algen, Blütenstaub, Laubreste und Schmutz an, die Steine können Moos ansetzen. Um die Schotterfläche zu reinigen, greifen viele daher zum Laubbläser oder Hochdruckreiniger. Denn die Behandlung mit Unkrautvernichtungsmitteln, sogenannten Herbiziden, ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten. Doch auch die Geräte gelten als umweltschädlich. Sie sind laut, verbrauchen viel Energie und schaden obendrein Kleinstlebewesen, kritisiert der Nabu.
Schottergärten können mit Bauordnungsrecht in Konflikt geraten
In den Bauordnungen der Länder ist vielfach vorgesehen, dass die nicht mit Gebäuden bebauten Flächen von Grundstücken wasseraufnahmefähig bleiben müssen oder wasseraufnahmefähig gestaltet werden. Die unbebauten Flächen sind zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit sich dadurch kein Konflikt zu einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen ergibt. Diese Regelungen schreiben auch die Landesbauordnungen von Hessen und Rheinland-Pfalz vor.