KASSEL - Immer mehr Streitigkeiten beschäftigen die Verwaltungsgerichte in Hessen. Bei den fünf Gerichten in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Wiesbaden sind 2016 insgesamt 18.950 Verfahren eingegangen, wie der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Dirk Schönstädt, am Montag in Kassel mitteilte. Das sind 17 Prozent mehr als im Jahr 2015 mit 16.200 Verfahren. Grund für die Zunahme sei der drastischen Anstieg der Asylstreitverfahren, erläuterte Schönstädt. So habe sich die Zahl der Neueingänge von 7600 im Jahr 2015 auf 11.800 im vergangenen Jahr erhöht. Ein Ende dieses Trends ist nicht absehbar, denn allein in den ersten beiden Monaten 2017 gingen knapp 6400 Verfahren ein. Eine Prognose für 2017 sei schwierig, aber denkbar seien durchaus rund die 25.000 Fälle.
Die Verwaltungsgerichte haben sich für die zusätzliche Arbeit mit mehr Personal eingedeckt. Zwölf neue Richter haben bereits ihre Arbeit aufgenommen. Die Zahl der Richterstellen an den Verwaltungsgerichten hat sich damit auf 159 erhöht. Für den Haushalt 2018/2019 forderte Schönstädt allerdings eine weitere Personalaufstockung im zweistelligen Bereich. "Wir wollen möglichst schnell eine sichere Kenntnis über den Status der Menschen", erklärte Schönstädt. So könnten entweder schnell Integrationsmaßnahmen starten oder die Rückführung angestrebt werden.
Verwaltungsgerichtshof behandelt auch "klassische Streitfälle"
Neben den Asylverfahren beschäftigen den Verwaltungsgerichtshof aber auch "klassische" Streitfälle. So wird am 5. April verhandelt, ob es rechtens war, dass die Stadt Büdingen der NPD Fraktionsgelder gestrichen hat. Die Verwaltungsrichter entscheiden auch über die Hessische Jagdverordnung. Gegen die Verkürzung der Jagdzeiten von Waschbären und Füchse sowie Elstern und Rabenkrähen ziehen Jäger vor Gericht.
Der Frankfurter Flughafen bleibt ebenfalls ein Thema. Zwölf private Grundstückseigentümer streiten um Lärmschutz, der durch Bau und Betrieb der Landebahn Nordwest nötig wird. Zudem muss das Gericht entscheiden, ob die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei reicht, die Waffenbesitzerlaubnis zu verlieren.