Drohnen sollen die Polizei künftig bei der Ermittlungsarbeit an Tatorten oder nach Unfällen unterstützen. Ein Pilotversuch startet am 5. Februar. Foto: dpa
( Foto: dpa)
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
EGELSBACH - Wenn Sie demnächst wegen eines Unfalls im Stau stehen und von einer Drohne überflogen werden, sollten Sie sich keine Sorgen machen – der brummende Mini-Hubschrauber befindet sich vermutlich im Polizeieinsatz. Fünf Monate lang testet die hessische Polizei den Einsatz von Drohnen in der Ermittlungsarbeit, beispielsweise eben nach Verkehrsunfällen, zur Beweissicherung an Tatorten oder zur Aufklärung von Gefahrenlagen. Start des Pilotversuchs ist am 5. Februar, bis Ende Juni werden vier Drohnen als Polizeihelfer getestet.
Acht künftige „Piloten“ werden derzeit geschult
Derzeit werden bei der Polizeifliegerstaffel in Egelsbach (Landkreis Offenbach) acht Polizeibeamte geschult, um nach zwei Wochen den „Führerschein“ für die Flugobjekte zu erwerben, offiziell können sie sich dann „Luftfahrzeugfernführer“ nennen. Innenstaatssekretär Werner Koch besuchte am Donnerstag die Einheit, um sich ein Bild über den bevorstehenden Einsatz der Drohnen zu machen.
Die Landesregierung plane und gestalte die Polizeiarbeit von morgen, um die hessische Polizei für die aktuellen und auch künftigen Herausforderungen mit innovativer Technik optimal auszustatten, sagte Koch. Der Einsatz der Drohnen sei deutlich kostengünstiger als der von Hubschraubern. 2300 Euro pro Stunde kosteten die Hubschrauber, erläuterte der Chef der Bereitschaftspolizei, Harald Schneider. Bei den Drohnen gehe es um 100, vielleicht 200 Euro. Zudem seien die Drohnen erheblich leiser als Hubschrauber. Als Ersatz für die Hubschrauber der Fliegerstaffel seien die Drohnen allerdings nicht gedacht, betonte Koch.
DROHNENTEST
Von Februar an testet die hessische Polizei fünf Monate lang den Einsatz von Kleindrohnen für Tatort- und Verkehrsunfallaufnahmen. Zunächst werden vier Drohnen des Typs „Yuneec H520“ im Einsatz sein. Sie kosten 2700 Euro pro Stück und sind mit einer hochauflösenden Kamera für Fotos und Videos ausgerüstet. Die acht „Piloten“ werden derzeit bei der hessischen Polizeifliegerstaffel in Egelsbach ausgebildet.
Das ergibt sich schon aus den begrenzten Einsatzmöglichkeiten. Die Drohnen dürfen nur bei Tageslicht und in Sichtweite des „Piloten“ sowie höchstens 50 Meter hoch fliegen. Über Menschenansammlungen, etwa bei Demonstrationen oder Fußballspielen, dürften sie aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden, erläuterten Koch und der Projektleiter des Pilotversuchs, Andreas Bruns. Bei Aufnahmen von Tat- oder Unfallorten könne mit den Drohnen ein „virtuelles Lineal“ angelegt werden, um Spuren zu vermessen, sagte Polizeihauptkommissar Bruns. Wenn ein Tatort schwer zugänglich sei oder beim Betreten eine Veränderung drohe, könnten die Fotos oder Videos aus der Luft zur Spurensicherung beitragen.
Die Ausbildung der Polizeibeamten in Egelsbach beginnt mit einer einwöchigen theoretischen Einweisung. Nach einer Zwischenprüfung folgen ein einwöchiges Praxistraining und die Abschlussprüfung zum „Führerschein“.
Das Drohnen-Pilotprojekt stehe beispielhaft für die Investitionen des Landes in eine moderne Polizei, sagte Koch. Er erinnerte daran, dass im Doppelhaushalt 2018/2019 mehr als 72 Millionen Euro für moderne Schutz- und Technik-Ausstattung veranschlagt seien. Auch mit mehr Personal werde die Innere Sicherheit gestärkt. Mit 1155 Polizeianwärtern und 570 neuen Stellen im Polizeivollzug im Jahr 2017 sowie zusammen 510 zusätzlichen Stellen für Polizeianwärter im Doppelhaushalt für 2018/2019 habe die Landesregierung für einen historischen Stellenzuwachs bei der hessischen Polizei gesorgt, meinte der Staatssekretär. Bis Ende Juni solle der praktische Nutzen der Drohnen für die Alltagsarbeit der Polizei genau getestet werden, sagte Koch. Schneider geht davon aus, dass nach Ablauf der Pilotphase sehr schnell über einen flächendeckenden Einsatz der Drohnen entschieden werde. Es werde eine ergebnisoffene Prüfung geben, erklärte Koch.
Trotz der anderslautenden Zusage des Staatssekretärs äußerte die Linken-Fraktion die Vermutung, dass die Drohnen auch eingesetzt würden, um Demonstrationen zu filmen. Dies würde einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten, sagte der rechtspolitische Sprecher Ulrich Wilken.