Maskenpflicht, Sperrstunde und Beschränkung bei Feiern
Übersteigen die Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region ein bestimmtes Maß, sollen nach Plänen des Bundes Einschränkungen greifen. Details sind noch unklar.
Von dpa
Handdesinfektionsmittel und eine Hinweistafel stehen am Eingang des Mainzer Dom-Cafés.
(Foto: dpa)
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BERLIN - Abhängig von der Zahl der Corona-Neuinfektionen in einer Region plant der Bund verschiedene Einschränkungen und Auflagen sowohl im Bereich der Gastronomie als auch bei öffentlichen Veranstaltungen sowie der Ausrichtung privater Feiern.
Auflagen für die Gastronomie
Eine ergänzende Maskenpflicht und eine Sperrstunde in der Gastronomie soll schon dann greifen, wenn die Zahl der Neuinfektionen 35 pro 100.000 Einwohner in einer Region innerhalb einer Woche überschreitet. Diese Maskenpflicht soll dort eingeführt werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur (DPA) vorliegenden Entwurf für die Beschlussvorlage der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwochnachmittag.
Regeln für öffentliche Veranstaltungen und private Feiern
Ergänzend plädiert der Bund dafür, die Zahl der Teilnehmer bei privaten Feiern sowie bei öffentlichen Veranstaltungen dann ebenfalls zu beschränken. Auch hier gilt abermals das Maß von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region innerhalb einer Woche.
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Wann die Sperrstunde genau beginnen soll und wie viele Teilnehmer bei Feiern im Familien- und Freundeskreis zugelassen sein sollen, wird in dem der DPA vorliegenden Entwurf für die Beratungen von Kanzlerin Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Mittwochnachmittag offen gelassen.