Urteil gegen Sven B.: Verteidigung legt Revision ein

Der Missbrauchsprozess gegen den früheren Fußball-Jugendtrainer Sven B. aus Hattersheim geht in eine neue Runde. Dabei dürfte die verhängte Sicherungsverwahrung im Zentrum stehen.
Frankfurt. Das war zu erwarten: Die Verteidigung des früheren Fußball-Jugendtrainers Sven B. hat Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil eingelegt, das in dem spektakulären Missbrauchsfall vor gut einer Woche ergangen ist. Das hat ein Sprecher des Frankfurter Landgerichts am Freitag bestätigt.
Hat die Sicherungsverwahrung für Sven B. Bestand?
Mit dem Schritt der Verteidigung war allgemein gerechnet worden. Gegenstand der Revision dürfte vor allem die Sicherungsverwahrung sein, zu der Sven B. nach Verbüßung der hohen Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten vom Gericht zusätzlich verurteilt worden war. Das Urteil erging wegen schwerer Vergewaltigung, Vergewaltigung, Missbrauch, Nötigung mit Körperverletzung und dem Anfertigen kinderpornografischen Materials in insgesamt 69 Fällen. Begangen wurden die Taten zwischen 2014 und 2021 an insgesamt zehn Jugendlichen, die damals zwischen zehn und 17 Jahre alt waren.
Sven B. hatte die Taten im Laufe des sechsmonatigen Prozesses am Frankfurter Landgericht teilweise eingeräumt. Die Verteidigung hatte elf Jahre Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft sowie die Vertreter der Nebenklage jeweils 14 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung. Vor seiner Festnahme im Dezember 2021 hatte Sven B. jahrelang bei mehreren Klubs im Rhein-Main-Gebiet als Fußball-Jugendtrainer gearbeitet. Für seine Taten legte Sven B. sich in sozialen Netzwerken eine falsche Identität zu. Über diese bedrohte er seine Opfer; der wahre Sven B. trat dann als vermeintlicher Retter auf, füllte seine Opfer mit Alkohol und später teilweise auch Drogen ab und missbrauchte sie anschließend. Seine Taten filmte er mit dem Handy.
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Das Gericht hatte die Sicherungsverwahrung mit dem grundsätzlichen Hang des Täters zu neuen vergleichbaren Taten begründet; die Vorsitzende Richterin Anke Wagner sprach von einem „eingeschliffenen Mechanismus” bei Sven B. Außerdem sei zumindest unklar, ob dieser therapierbar sei. Bei den Opfern und deren Angehörigen war die Sicherungsverwahrung für den Täter auf große Genugtuung gestoßen. Allerdings äußerten Vertreter der Nebenklage schon am Tag der Urteilsverkündung die Vermutung, dass die Verteidigung dagegen Revision einlegen werde. Sicherungsverwahrung bei einem Täter ohne nennenswerte Vorstrafen ist eher selten. Die beiden im Prozess zu dieser Frage gehörten Sachverständigen blieben in ihren Gutachten dazu eher vage. Richterin Wagner sprach deshalb in ihrer mündlichen Urteilsbegründung von einer „Ermessensentscheidung”.