
Dem früheren Fußball-Jugendtrainer droht eine hohe Haftstraße wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Gibt es auch eine anschließende Sicherungsverwahrung?
Frankfurt. Sechs Monate nach Prozessbeginn ist es so weit: Das Landgericht Frankfurt fällt am Donnerstag sein Urteil über den früheren Fußball-Jugendtrainer Sven B. Ihm werden schwere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Missbrauch, Körperverletzung und das Anfertigen kinderpornografischen Materials vorgeworfen. Die Urteilsverkündung ist auf 9:30 Uhr terminiert.
Die Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung
Sven B. droht eine lange Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert, die Verteidigung elf Jahre ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwälte der Nebenkläger hatten sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Die Höchststrafe für die Taten, die Sven B. vorgeworfen werden, beträgt 15 Jahre. Für die Verhängung einer Sicherungsverwahrung wird von Belang sein, ob das Gericht unter dem Vorsitz der Richterin Anke Wagner den Angeklagten im Falle einer Verurteilung als therapierbar einstuft. Dazu waren im Prozess zwei Sachverständige gehört worden.
In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft Sven B. mehr als 60 Straftaten vorgeworfen, begangen im Zeitraum von Januar 2014 und Oktober 2021. Die zehn Opfer, alles Jungen, waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen zehn und 17 Jahre alt. Sven B. soll seine Opfer laut Anklage zunächst über Messenger-Dienste anonym bedroht und den verängstigten Jungen anschließend seinen Schutz angeboten haben. Die so in die Wohnung des Angeklagten gelockten Opfer seien von Sven B. dann mit Alkohol und verdeckt verabreichten Schlafmitteln bewusstlos gemacht und anschließend vergewaltigt und teilweise auch gefilmt worden. Vor seiner Festnahme im Dezember 2021 hatte der aus Hattersheim stammende Sven B. jahrelang bei mehreren Klubs im Rhein-Main-Gebiet als Fußball-Jugendtrainer gearbeitet.
Im Prozess hat der Angeklagte Sven B. lange geschwiegen
Im Prozess, der am 24. September 2021 begann, brach Sven B. nach mehreren Monaten sein Schweigen und äußerte sich zu den Tatvorwürfen. Er soll die Taten zumindest teilweise eingestanden haben. Details sind nicht öffentlich bekannt, da der Prozess zum Schutz der Opfer über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Weil der Angeklagte kein umfassendes Geständnis ablegte, mussten ihm die Taten in der Beweisaufnahme im Detail nachgewiesen werden. Deshalb wurden die Opfer ausführlich im Zeugenstand befragt, was für die Betroffenen eine große Belastung war.