Gesundes Glück - erste Geburt nach einer PID in Mainz
An der Unimedizin in Mainz ist das erste Kind nach einer Präimplantationsdiagnostik (PID) auf die Welt gekommen. Der Weg dorthin ist lang, die Auflagen sind hoch - und die Kosten immens.
Von Sonja Werner
Reporterin Politik
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- Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht Paaren, die eine Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit in sich tragen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen, wenige Tage nach einer künstlichen Befruchtung eine genetische Diagnostik. Erst nach der Untersuchung wird die befruchtete Eizelle dann in die Gebärmutter übertragen.
- In England kam bereits 1990 das erste Kind zur Welt, das mit einer PID auf eine genetische Erkrankung untersucht worden war.
- Das erste Kind nach einer PID in Deutschland ist Anfang 2012 im Universitätsklinikum Lübeck auf die Welt gekommen. Das Mädchen war bei der Geburt 50 Zentimeter groß und 3010 Gramm schwer. Die Eltern des Mädchens hatten beide die Erbanlage für eine Skelett-Anomalie, bei der die Kinder meist während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Das Paar hatte bereits drei Schwangerschaften hinter sich, bei denen die Föten jeweils noch im Mutterleib verstorben sind.
- Vorraussetzungen für eine PID: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist seit 2014 zugelassen. Eine Vorraussetung hierfür ist die vorherige Prüfung und positive Bewertung des Antrags auf eine PID durch die im Embryonenschutzgesetz geforderte gemeinsame Ethikkommission der Länder.
- Wer sitzt in der Kommission? Die gemeinsame Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen hat sich im Juli 2014 konstituiert und ist bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt. Sie besteht aus acht Mitgliedern: Vier Medizinern, einem Juristen, einem Ethiker sowie je einem Sprecher für Patienten und Menschen mit Behinderung.
- Was wird geprüft? Die Kommission prüft, ob eine medizinische Voraussetzung vorliegt, die zur Durchführung einer PID berechtigt. Bei der Antragsbewertung muss die interdisziplinär besetzte Ethikkommission zudem psychische, soziale und ethische Aspekte berücksichtigen.
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