Mit noch strengeren Vorgaben will Hessen den Kontakt zwischen Menschen auf ein Mindestmaß reduzieren. Damit soll die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.
HESSEN - Hessen will die sozialen Kontakte noch weiter beschränken, um die Infektionen mit dem Coronavirus einzudämmen. Nach einer Einigung von Bund und Ländern ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Das berichtete Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Der Weg zur Arbeit, zum Einkauf oder zu Prüfungen bleibt ebenso gestattet wie Spazierengehen. Zunächst hatte Bouffier die Regelung in einer Pressekonferenz noch strenger ausgelegt. Demnach sollten nur hilfsbedürftige Personen in Begleitung aus dem Haus gehen dürfen. Erlaubt sind in Hessen wie bundesweit aber zwei Personen.
„Die schrecklichen Bilder aus Italien mahnen uns, entschlossen zu reagieren“, sagte Bouffier. Die Lage sei ernst, aber man müsse besonnen bleiben. Die meisten der von den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin beschlossenen Regelungen gelten laut Bouffier bereits in Hessen. So seien seit Samstag Restaurants und Cafes geschlossen. Darüber hinaus gehend werden zusätzlich auch Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege geschlossen. Davon betroffen sind Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios oder Massagesalons. Die Beschränkung der sozialen Kontakte sei noch einmal verschärft worden. Familien und Hausgemeinschaften seien davon ausgenommen worden, da das Infektionsrisiko zwischen ihnen ohnehin nicht ausgeschlossen werden kann. Ab wann die Regelungen in Hessen gelten, steht noch nicht fest.
Besprochen wurden laut Bouffier zahlreiche zusätzliche Gesetze, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. So solle die Krankenhausfinanzierung gesichert werden, um die Insolvenz von Kliniken zu verhindern. Darüber gebe es noch Diskussionen zwischen den Fachministern auf Bund- und Länderebene. „Wir können nicht ausschließen, dass Krankenhäuser der Akutversorgung später noch mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden müssen“, sagte Bouffier. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes sollen nach Bouffiers Einschätzung die Rechte der Länder unberührt bleiben. Der Bund solle aber in einigen Bereichen mehr Kompetenzen bekommen. So solle das Robert Koch Institut auch ärztlichen Hilfsberufen im Notfall mehr Kompetenzen einräumen dürfen. Nach Informationen der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wurde der Passus der Handy-Ortung aus dem Gesetzentwurf genommen und soll weiter beraten werden. Vorgesehen war, dass infizierte Personen und Kontaktpersonen mit der Ortung von Mobilfunkdaten gesucht werden dürfen.