In den vergangenen zwei Jahren haben sich Blitzereinnahmen in der Landeshauptstadt verdoppelt. Doch die Zahl der Verkehrssünder blieb relativ konstant. Was sind also die Ursachen?
Wiesbaden. Die Einnahmen durch Verwarngelder für zu schnelles Fahren sind in Wiesbaden stark angestiegen. Lagen sie im Jahr 2020 bei 1,35 Millionen Euro, so haben sie sich 2021 auf 2,1 Millionen und 2022 auf fast 2,7 Millionen Euro erhöht. „Das liegt aber nicht daran, dass es mehr Geschwindigkeitsverstöße gab”, stellt der Leiter des Straßenverkehrsamts, Winnrich Tischel, klar. Die Fallzahlen seien relativ konstant geblieben. Die Verdoppelung sei vielmehr die Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs vor allem im Bereich des fließenden Verkehrs (im Gegensatz zu den Einnahmen durch Knöllchen für Falschparker). Fast alle Verstöße wurden um einiges teurer.
Außerdem galt 2021 zeitweise die Homeofficepflicht und viele arbeiteten von zu Hause aus. Dadurch entstand weniger Verkehr. „Weil die Straßen leerer waren, fuhren die Autofahrer aber zum Teil schneller”, erinnert sich Tischel. Der Standort mit den höchsten Einnahmen sei aktuell der Blitzer auf der Berliner Straße stadteinwärts.
Grundsätzlich seien jedoch die Standorte stationärer Blitzer schnell bekannt und tauchten in Navigationssystemen auf: „Dann wird an dieser Stelle langsam gefahren, davor und dahinter aber schnell.“ Sinnvoll sei deshalb der zusätzliche Einsatz mobiler Radaranlagen.
Stadt will „Enforcement Trailer” anschaffen
Aktuell gibt es in Wiesbaden zwei mobile Fahrzeuge für Geschwindigkeitsmessungen und 23 stationäre Blitzeranlagen. Sieben Kombi-Anlagen für Geschwindigkeits- und Rotlichtstöße sind in Wiesbaden aufgebaut. Drei davon haben eine Kamera. Eine weitere Kombi-Anlage sei in der Schiersteiner Straße Ecke Waldstraße geplant.
Den Einnahmen durch die Blitzer stehen die Anschaffungskosten von etwa 130.000 Euro pro Anlage gegenüber. Dazu kommen Wartungskosten. Wie berichtet, will die Stadt gern Blitzeranhänger, „Enforcement Trailer”, anschaffen. Doch nach wie vor müssen sie vom Land genehmigt werden, weil sie nicht als mobile, sondern als stationäre Anlage angesehen werden.