Das Strafverfahren gegen den früheren Präsidenten der EBS-Universität, Christopher Jahns, ist ausgesetzt. Das Gericht will nun auf Verhandlungsunfähigkeit prüfen.
WIESBADEN. In dem Strafverfahren gegen den früheren Präsidenten der EBS-Universität, Christopher Jahns, sind alle Termine wegen festgestellter Verhandlungsunfähigkeit nach Einholung eines aktuellen Sachverständigengutachtens aufgehoben worden. Das Gericht will nun die Voraussetzungen einer vorübergehenden oder dauerhaften Verfahrenseinstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit prüfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Jahns 2012 angeklagt. Er soll die Hochschule um 180.000 Euro geschädigt haben, als er vier Rechnungen begleichen ließ, die ein Beratungsunternehmen geschrieben hatte. Die Anklage geht davon aus, dass den Rechnungen keine Leistungen gegenüberstanden.
Die EBS-Universität ist hingegen überzeugt, dass ihr durch Jahns kein Schaden entstanden sei. Vor diesem Hintergrund hatte das Gericht die Einstellung vorgeschlagen unter der Voraussetzung, das Jahns bereits ist, 50 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Maßgeblich für diese Einschätzung sei auch die lange Verfahrensdauer, so die Wirtschaftsstrafkammer. Zudem sei im Vergleich zu anderen Wirtschaftsstrafverfahren „der Schaden nicht besonders hoch".
Bereits im ersten Anlauf war der Prozess gegen ihn wegen Erkrankung des Angeklagten nach mehr als 40 Verhandlungstagen abgebrochen worden. Für den zweiten Anlauf waren nun - einschließlich des Prozessauftakts am 19. März - 13 Tage vorgesehen.
Dirk Metz, Sprecher von Jahns, teilte nach Aufhebung der Verhandlungstage mit: „Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden steht mit der heutigen Mitteilung des Landgerichts nach ihrer jahrelangen Geisterfahrt endgültig vor einem Scherbenhaufen“. Sie habe zu verantworte, dass dieses Verfahren Millionen Steuergelder verschlingt. Jahns sei sich keiner Schuld bewusst. Gleichwohl hätte er einer Einstellung gegen Geldauflage zugestimmt, „nur, um dieses Verfahren nach fast zehn quälenden Jahren endlich hinter sich zu lassen“.
Die Anwälte von Christopher Jahns wollen nunmehr prüfen, ob das Verhalten der Staatsanwaltschaft eine neuerliche Verletzung der Amtspflichten darstellt und eine weitere Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen erhoben werden muss. Bereits 2016 war das Land Hessen wegen mehrerer, schwerwiegender Amtspflichtverletzungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden durch öffentliche Vorverurteilungen zur Zahlung einer Entschädigung in fünfstelliger Höhe an Christopher Jahns verurteilt worden.
Von Christoph Cuntz