Masernschutznachweis: Erste Bußgelder in Wiesbaden verhängt

Ein Impfausweis mit bescheinigtem Masernschutz liegt auf einem Tisch.

Im Stadtgebiet blieben 836 Personen eine Rückmeldung schuldig. Sie wurden vor allem aus Schulen gemeldet. Hartnäckige Impfgegner sind trotzdem selten, sagt Oliver Franz.

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Herr Franz, das Gesetz verpflichtet bestimmte Gruppen zur Impfung. Warum sind Masern so gefährlich?

Masern sind hoch ansteckend und weltweit verbreitet. Die Erkrankung führt fast immer zu Symptomen und eine relevante Zahl der Betroffenen erlebt ernsthafte Verläufe. Es kann zu Lungen-, Hirnhaut- oder Gehirnentzündungen kommen, im schlimmsten Fall zu der stets tödlich verlaufenden Erkrankung SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis). Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen die Masern impfen lassen können - oder noch nicht können, wie Säuglinge im ersten Lebensjahr, können nur durch eine Herdenimmunität geschützt werden. Auch wenn etwa 90 Prozent der Deutschen gegen die Masern geimpft sind, reicht das nicht aus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt 95 Prozent der Bevölkerung als Ziel an.

Das Wiesbadener Gesundheitsamt erhielt bis Ende Februar Hinweise auf 3610 Personen, deren Masernschutz-Nachweis fehlte, nicht ausreichte oder zweifelhaft war. Gab es Einrichtungen, aus denen besonders viele Fälle gemeldet wurden?

Der Großteil der Meldungen bezog sich auf Schulen (86 %), gefolgt von Einrichtungen im Gesundheitswesen und Rettungsdienst (12 %). Der Rest entfiel auf städtische Einrichtungen und Kitas. Bisher wurde von 2036 Personen ein gültiger Nachweis vorgelegt, 51 weitere Personen sind zwischenzeitlich verzogen. Bei 687 Fällen ergaben sich Rückfragen, Nachforderungen oder Friständerungen. 836 Personen haben sich trotz erfolgtem Erst- und Anhörungsschreiben bis zur gesetzten Frist am 17. März noch nicht zurückgemeldet. Sie verteilen sich auf Schulen (834 Personen) und Kitas (2). Nun werden zeitnah erste Bußgelder verhängt. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur rechtzeitigen, richtigen und vollständigen Vorlage eines Nachweises wird mit 200 Euro Bußgeld zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr geahndet.

Für Eltern bedeutet das Gesetz: Wer sein Kind in einer Kita unterbringen möchte, muss zuerst den Nachweis über den Masernschutz erbringen. Zwar gilt diese Pflicht grundsätzlich auch für Schulen: Dort werden - wegen der Schulpflicht - aber auch ungeimpfte Kinder aufgenommen. Wie viel Zeit bleibt Eltern von Schulkindern, um einen Nachweis nachzureichen?

Das Gesundheitsamt setzt den Eltern eine sechswöchige Frist. Dieser Zeitraum reicht aus, damit das Kind die zwei notwendigen Masern-Impfungen nachholen kann. Gibt es auf diese Frist keine Reaktion, folgt eine Einladung zur Impfberatung. Ist auch das nicht erfolgreich, sind Bußgelder möglich. Wenn Eltern ihre Kinder aber partout nicht impfen wollen, können wir sie nicht dazu zwingen.

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Oliver Franz ist Gesundheitsdezernent in Wiesbaden.
Oliver Franz ist Gesundheitsdezernent in Wiesbaden. (© Lukas Görlach)

Wie viele hartnäckige Impfgegner gibt es denn in Wiesbaden?

Es ist eine sehr kleine, aber schwer erreichbare Gruppe, die Impfungen ganz generell oder auch die Masern-Impfung im Speziellen aus weltanschaulichen Gründen ablehnt. Sehr vereinzelt sind fragwürdige Atteste vorgelegt worden. Was wir häufiger sehen, sind Flüchtlinge und Zuwanderer, die zwar ungeimpft sind, Impfungen aber nicht grundsätzlich ablehnen. Bei nicht wenigen, vor allem von denjenigen, die Kinder in Einrichtungen hatten, mangelte es schlicht an der Meldedisziplin. Da liegt der Impfschutz vor, die Nachweise werden aber nicht eingereicht.

Wie gut ist die Impfquote bei Beschäftigten in Schulen, Kitas und dem Gesundheitssektor?

Unter den anfangs gemeldeten Personen waren nur 32 Beschäftigte in Schulen und Kitas - also eine sehr kleine Gruppe. Wer in einer solchen Einrichtung arbeitet und bei Verstand ist, lässt sich schon aus Gründen des Selbstschutzes gegen Masern impfen. Aus dem Gesundheitsbereich gab es 443 gemeldete Fälle. Grundsätzlich droht Beschäftigten neben Bußgeldern im letzten Schritt auch ein Betretungsverbot. Dann besteht auch die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes.

Auch Menschen, die in Geflüchtetenunterkünften leben, müssen den Masernschutz nachweisen. Wie ist die Quote dort?

Bei Flüchtlingen und Asylsuchenden ist der Schutz häufig nicht vorhanden, wird aber meist sehr schnell nachgeholt. Die Ukraine ist wohl das Land in Europa mit einer besonders niedrigen Masern-Impfquote: Sie liegt bei 50 bis 80 Prozent. Besonders betroffen sind aber auch Flüchtlinge aus Afrika und dem vorderen Orient.