Kein Wein-Automat in Wiesbaden – das sind die Gründe

aus Gastronomie in Wiesbaden

Thema folgen
In Mainz möglich, in Wiesbaden nicht: Ein Weinautomat steht am Rande eines Feldweges.

Das Wiesbadener Rechtsamt erteilt dem Vorstoß von FDP und CDU eine Absage. Warum Wein-Automaten auf öffentlichen Flächen nicht möglich sind und was Winzer über das Konzept denken.

Anzeige

Wiesbaden. Ursprünglich stammt die Idee aus der Corona-Zeit, als keine Weinfeste möglich waren beziehungsweise nur im reduziertem Umfang: Wein-Automaten zur Selbstentnahme schossen an der Mosel und in der Pfalz wie Pilze aus der Erde, vorrangig angesiedelt auf den Weingüter-Höfen. Zur Unterstützung der hiesigen Winzer präsentierten FDP und CDU im Wirtschaftsausschuss vor einem Jahr den Vorschlag, auf öffentlichen Flächen in Wiesbaden wie zum Beispiel auf dem Neroberg oder am Rheinufer Wein-Automaten aufzustellen. Ende Januar rief die FDP diesen in Erinnerung, woraufhin die Wiesbaden Congress & Marketing (WICM) mit der Recherche beauftragt wurde.

Während die Winzer das Vorhaben differenziert beurteilen und es einerseits als Chance zur Steigerung des Bekanntheitsgrades sehen, andererseits dadurch den Anspruch als Qualitätsprodukt gemindert sehen, ist die Position des Rechtsamtes eindeutig, berichtete nun WICM-Prokurist Simon Rottloff im Ausschuss: Aufgrund des Jugendschutzgesetzes sei die Ausgabe alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit per Automat nicht zulässig. Es fehlen die Überwachungsmöglichkeiten. Innerhalb von Gebäuden sei das Aufstellen zwar zulässig – so auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg – , allerdings müsse dann eine Aufsicht gewährleistet sein, dass der entsprechende Bereich unzugänglich für Kinder und Jugendliche sei. Als Reaktion auf die Jugendschutz-Diskussion habe sich die Zahl der Wein-Automaten an der Mosel sowie in Rheinhessen bereits verringert, berichtet Rottloff.

Anzeige

Er könne die Argumentation nachvollziehen, fände die Absage aber dennoch schade, reagierte Lucas Schwalbach (FDP), der sich stark für die Einführung gemacht hatte, auf das Aus. „Ein Wein-Automat wäre eine gute Möglichkeit für weniger bekannte Winzer gewesen.” Achim Sprengard (Volt) wies auf den Widerspruch zu Zigarettenautomaten hin, die ebenfalls im öffentlichen Raum stehen. Diese sind mit einer elektronischen Sicherheitssperre versehen, damit Jugendliche unter 16 Jahren sich keine Packungen ziehen können. Möglich ist der Kauf nur per EC-Karte mit Jugendschutzmerkmal auf dem Chip, wofür die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. „Warum ist eine solche Vorrichtung bei Wein-Automaten nicht möglich?” Dies liege daran, dass das Jugendschutzgesetz zwischen Tabak- und Alkoholverkauf unterscheide, so Rottloff: Dabei sei der Tabak-Abgabe ein anderer Status eingeräumt.