FDP-Fraktion stellt eigene Fragestellung für Bürgerentscheid...

Mit der Formulierung der Freien Demokraten liegen dann mittlerweile vier Entwürfe für eine mögliche Fragestellung vor. Zudem zweifelt ein von der FDP in Auftrag gegebenes...

Anzeige

WIESBADEN. Für die Stadtverordnetenversammmlung am Donnerstag, bei der über ein Vertreterbegehren für die City-Bahn entschieden werden soll, hat die FDP-Fraktion jetzt einen eigenen Vorschlag für eine Fragestellung vorgestellt. Die alternative Formulierung – zusätzlich zum Magistratsentwurf, CDU und Freie Wähler/Bürgerliste – soll folgendermaßen lauten: „Sollen die Planungen für eine Straßenbahn (City-Bahn) von Mainz kommend über Mainz-Kastel, Biebrich, die Wiesbadener Innenstadt, Klarenthal bis Bad Schwalbach mit dem Ziel des Baus der Straßenbahn weiterverfolgt werden?”

Zudem hat die FDP die vom Magistrat vorgeschlagene Fragestellung rechtlich überprüfen lassen. Nach Angaben der FDP komme das Rechtsgutachten der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten zu dem Schluss, dass „die Verknüpfung zwischen Fragestellung und Begründung in der vom Magistrat beschlossenen Vorlage zur Durchführung eines Bürgerbegehrens über die City-Bahn unzulässig sein könnte“.

Der Vorsitzende der FDP-Rathausfraktion, Christian Diers, erklärt hierzu: „Neben der Verknüpfung von Fragestellung und Begründung erscheint dem Gutachter die Unbestimmtheit der Fragestellung problematisch. Die Verknüpfung zwischen Fragestellung und Begründung könnte in der Folge daher den gesamten Bürgerentscheid gefährden. Im schlimmsten Fall wird die bei der Abstimmung unterlegene Seite vor den Verwaltungsgerichten gegen die Gültigkeit des Vertreterbegehrens klagen können. Die Folge wäre eine lange Rechtsunsicherheit und eine eventuelle Wiederholungsabstimmung frühestens Ende 2021. Das ist ein unhaltbarer Zustand.“