Der Wahlausschuss entscheidet am Freitag, ob alle eingereichten Direktkandidaten für die Landtagswahl zugelassen werden. Hier sind die 17 Vorschläge für die Wahlkreise 30 und 31.
Wiesbaden. Auf den Wahlparteitagen ihrer Parteien haben sie sich bereits durchgesetzt, am Freitag gilt es für 17 Wiesbadener Direktkandidatinnen und -kandidaten zur Landtagswahl, nun auch noch die letzte formale Hürde zu nehmen. Wie vor jeder Wahl muss auch vor der Landtagswahl am 8. Oktober der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden. Die Sitzung findet am Freitag, 11. August 2023, um 15 Uhr im Rathaus Wiesbaden, Raum 22 statt und ist öffentlich. Den Vorsitz führt der Wiesbadener Kreiswahlleiter Achatz-Alexander von Jagow. Der Kreiswahlausschuss befindet gleichermaßen über die Vorschläge des Landtagswahlkreises 30, Wiesbaden I, und 31, Wiesbaden II.
Veränderte Rahmenbedingungen
Zumindest in einigen Ortsbezirken werden sich die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen müssen. Im März vergangenen Jahres hat der Hessische Landtag mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes einen neuen Zuschnitt auch der Wiesbadener Wahlbezirke beschlossen. Gegenüber der Landtagswahl 2018 sind die beiden Ortsbezirke Wiesbaden-Sonnenberg und Wiesbaden-Rambach nun dem Landtagswahlkreis 30 Wiesbaden I zugeordnet. Der Ortsbezirk Südost hingegen wanderte vom Wahlkreis 30 in den Landtagswahlkreis 31 Wiesbaden II.