Gute Nachrichten für die Stadt Wiesbaden: Wegen der stetig sinkenden Inzidenz sind jetzt erste Lockerungen möglich. Unter anderem fällt die Ausgangssperre weg. Was jetzt gilt.
WIESBADEN. Ab dem 2. Juni wird die Bundesnotbremse in Wiesbaden außer Kraft treten. Das teilt die Stadt Wiesbaden am Montagmittag mit. Zuerst hatte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) die Rückstufung der Landeshauptstadt Wiesbaden in die sogenannte „Landesstufe 1" auf seiner Webseite mitgeteilt.
„Wir freuen uns, dass die schrittweise Rückkehr zu mehr Normalität auch für Landeshauptstadt Wiesbaden endlich möglich wird. Gerade für die Gastronomie, die unter der Pandemie schwer gellittet hat, ist das ein gutes Signal. Größere Fortschritte im Hinblick auf Lockerungen sind aber erst möglich, wenn der Inzidenzwert dauerhaft unter 100 bleibt und Wiesbaden in Stufe 2 nach dem Landeskonzept aufrückt. Deshalb appellieren wir an alle, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin konsequent einzuhalten. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf einem guten Weg“, sagten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Ab 2. Juni gelten demnach folgende Regelungen:
Ausgangssperre: Keine Ausgangssperre mehr zwischen 22 und 5 Uhr am Folgetag.
Kontaktbeschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, es sei denn an der Zusammenkunft sind ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Personen beteiligt, im Übrigen zählen geimpfte und genesene Personen im Hinblick auf Kontaktbeschränkungen nicht mit.
Alkoholkonsum: Der Alkoholkonsum auf bestimmten, per Allgemeinverfügung der Stadt bekannt gemachten publikumsträchtigen öffentlichen Flächen bleibt untersagt.
Schulen: In den Schulen erfolgt in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie in den Abschlussklassen Präsenzunterricht, ab der Jahrgangsstufe 7 wird im Wechselunterricht beschult; Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein maximal 72 Stunden alter negativer Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus.
Kitas: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Kinder- und Jugendarbeit: Kinder- und Jugendarbeit ist in Gruppen bis 20 Personen möglich, geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit.
Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Kulturangebote Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches sind im Freien bis zu einer Teilnehmendenzahl von 100 Personen zulässig; auch hier zählen geimpfte oder genesene Personen nicht mit; ein negativer Corona-Test ist für ungeimpfte und nicht bereits genesene Personen Voraussetzung für die Teilnahme, ferner sind die Kontaktdaten, möglichst elektronisch, zu hinterlassen, die Maskenpflicht besteht fort; in geschlossenen Räumen sind Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote nur bei besonderem öffentlichen Interesse und nach Genehmigung durch das Gesundheitsamt zulässig.
Private Zusammenkünfte Private Zusammenkünfte außerhalb der eigenen Wohnräume bzw. des eigenen Grundstücks sind nur im Kreis des eigenen und eines weiteren Hausstandes zulässig, auch hier zählen geimpfte oder genesene Personen nicht mit; für private Zusammenkünfte innerhalb der eigenen Wohnräume bzw. auf dem eigenen Grundstück wird eine Beschränkung auf den eigenen sowie einen weiteren Hausstand und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern dringend empfohlen; auch insofern zählen geimpfte oder genesene Personen nicht mit.
Verkaufsstätten / Einzelhandel Der Einzelhandel außerhalb der erweiterten Grundversorgung kann im Rahmen des Modells „Click & Meet“, also im Rahmen einer vorherigen Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum, öffnen; Kundinnen und Kunden müssen eine medizinische Maske (OP-Maske / FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen; die Vorlage eines negativen Corona-Tests durch nicht geimpfte oder genesene Personen wird empfohlen.
Freizeit- und Amateursport Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist, erlaubt; einzelne Besucherinnen und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich in gedeckten und ungedeckten Sportanlagen nur gleichzeitig aufhalten, wenn sie sich in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen befinden.
Fitnessstudios Fitnessstudios können nach vorheriger Terminvereinbarung mit einem negativen Corona-Test bzw. bei Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung sowie bei Hinterlassen der Kontaktdaten, dies möglichst elektronisch, besucht werden.
Schwimmbäder und ähnliches Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
Freizeitparks und ähnliches Freizeitparks u. ä. die Außenbereiche von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen dürfen für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminvereinbarung und Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter öffnen.
Museen, Schlösser, Galerien, Gedenkstätten, Tierparks, Zoos und botanische Gärten Museen, Schlösser, Galerien und Gedenkstätten sowie Tierparks, Zoos und botanische Garten dürfen ihre Außenbereiche für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen, für den Besuch der Innenräume wird zusätzlich ein negativer Corona-Test empfohlen, dies gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.
Auch das Museum Wiesbaden kann ab Mittwoch, 2. Juni, den Betrieb wiederaufnehmen. Über den Ticketshop ist vorab ein Ticket zu buchen. Vier neue Sonderausstellungen stehen fertig am Start. „Das Warten hat nun auch in Wiesbaden ein Ende", sagt Museumsdirektor Andreas Henning. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Kultur allein auf digitalen Kanälen keine Option ist. Vergessen wir also Videomeetings und Streamingdienste und freuen uns auf reale Begegnungen mit unseren Sammlungen und den vier neuen Sonderausstellungen.“
Besucher können das Museum gemäß der aktuellen Pandemieverordnung derzeit ausschließlich mit vorheriger Reservierung besuchen. Dafür stehen Tickets mit 30-minütigem Einlassfenster für den Zutritt ins Museum zur Auswahl. Dadurch sei eine individuelle Planung möglich und es müsse die digitale Eintrittskarte – als Code oder in ausgedruckter Form – am Tag des Besuchs einfach nur noch dem Kassenpersonal vorgezeigt werden. Die Dauer des Besuchs ist zeitlich nicht beschränkt.
Um gegebenenfalls auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren zu können, sind Zeitfenster-Tickets zunächst für jeweils sieben Tage im Voraus hier oder in der Museums-App buchbar. Infos gibt es unter Telefon 0611-3352251, dienstags bis freitags von 10 bis 14 Uhr.
Das Staatstheater setzt seinen Spielbetrieb pandemiebedingt und im Sinne der Planungssicherheit weiterhin bis einschließlich Donnerstag, 10. Juni, in allen Spielstätten aus. Die Theaterleitung bemühe sich gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den Spielbetrieb vom 11. Juni an in der Wartburg und im Studio und vom 19. Juni an im Großen und im Kleinen Haus wiederaufzunehmen.
Das detaillierte Programm und der nächste Vorverkaufstermin werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0611-132325.
Körpernahe Dienstleistungen Körpernahe Dienstleistungen können unter Beachtung strenger Hygieneregeln nach vorheriger Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung, dies möglichst elektronisch, und Vorlage eines tagesaktuellen Corona-Tests durch nicht geimpfte oder genesene Personen in Anspruch genommen werden.
Gastronomie Die Außengastronomie darf öffnen, wobei Gäste einen Sitzplatz einzunehmen, einen negativen Corona-Test vorzulegen und ihre Kontaktdaten, dies möglichst elektronisch, zu hinterlassen haben; vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen; für die von den gastronomischen Betriebe vorzuhaltenden Hygienekonzepte gelten dem Grunde nach die gleichen Vorgaben wie bereits im vergangenen Jahr, es sind lediglich Anpassungen an die neu hinzugekommenen Voraussetzungen / Möglichkeiten (elektronische Kontaktdatenerfassung, Testpflicht etc.) vorzunehmen.
Clubs, Diskotheken Clubs und Diskotheken dürfen als Außengastronomie unter Beachtung der oben genannten Regeln - ohne das Ausrichten von Tanzveranstaltungen – öffnen.
Übernachtungsangebote, Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen, sind zu touristischen Zwecken zulässig, sofern die Übernachtungskapazitäten nur zu 60 Prozent ausgelastet werden und bei der Anreise ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, wobei bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen zwei wöchentliche Tests erforderlich sind, dies gilt nicht für geimpfte und genesene Personen und auch nicht, wenn keine Gemeinschaftseinrichtungen (wie Frühstücksräume) in den Beherbergungsbetriebe vorhanden sind.
Bei der Maskenpflicht für Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie in Haltestellenbereichen gilt dann die Mindestanforderung einer medizinischen Maske statt bisher FFP2-Maske.
Für die elektronische Hinterlassung der Kontaktdaten bietet sich die Verwendung der Luca-App an, über die eine Kontaktnachverfolgung insbesondere für das Gesundheitsamt leicht möglich ist; daneben ist weiterhin das Ausfüllen entsprechender papierbasierter Kontaktnachverfolgungsformulare möglich, so die Stadt in einer Mitteilung. Die Möglichkeit zur Verwendung der Luca-App wird in den einzelnen Einrichtungen über gut sichtbare Aushänge sogenannte QR-Codes sichtbar gemacht.
Von Michelle Oesterheld