Die Corona-Situation in Wiesbaden ist weiterhin angespannt. Jetzt traf sich der Verwaltungsstab. Ob es weitere Einschränkungen gibt, entscheidet sich am Dienstag.
WIESBADEN. Der Wiesbadener Verwaltungsstab hat bei seiner Sitzung am Montag noch keine weiteren Maßnahmen angesichts steigender Corona-Zahlen beschlossen. Am Dienstag trifft man sich erneut, um zu entscheiden, ob es Verschärfungen geben wird. Am Montag hatte man bei der Stadt noch abgewartet, was seitens des Landes beschlossen wird. Unterdessen steigen die Corona-Fallzahlen in der Landeshauptstadt weiter, wie die Stadt in einer Pressemitteilung berichtet.
In den vergangenen sieben Tagen kamen 210 neue positive Labormeldungen hinzu. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (7-Tage-Inzidenz) erhöhte sich damit auf 72,2. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 schreibt das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen „erweiterte Maßnahmen“ und ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 „konsequente Beschränkungskonzepte“ vor. 27 Personen sind bisher in Wiesbaden durch Corona gestorben (siehe Kästchen). Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Oliver Franz appellieren an die Bürger, die Kontakt- und Hygieneregeln einzuhalten.
Corona-Warn-App nutzen
Sie empfehlen auch, die Corona-Warn-App zu nutzen. Sie zeige das Infektionsaufkommen und könne Hinweise für ein angemessenes Verhalten liefern. Demnächst kann man in der App auch Symptome eingeben. Das helfe, das Infektionsrisiko für Kontakte besser einzuschätzen, so OB und Bürgermeister.
Wie berichtet hatte der Verwaltungsstab vergangene Woche Besuchseinschränkungen für Pflegeeinrichtungen beschlossen. Diese gelten von diesem Mittwoch an und bisher bis Sonntag, 15. November. Bewohner dürfen höchstens dreimal wöchentlich für jeweils eine Stunde Besuch bekommen. Es dürfen höchstens zwei Besucher kommen, die nicht länger als eine Stunde bleiben dürfen. Weitere Besuche sind untersagt. Die Besuchseinschränkung gilt nicht für Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare sowie Eltern minderjähriger Kinder. Wer beruflich oder aus therapeutischen oder rechtlichen Gründen Besuche macht, ist von dieser Regel ausgenommen. Menschen, die im Sterben liegen oder palliativmedizinisch behandelt werden, dürfen wie berichtet von engen Angehörigen besucht werden.
Falls der Verwaltungsstab am Dienstag weitere Maßnahmen beschließen sollte, orientieren sich diese an den Beschlüssen, auf die sich Bund und Länder sowie die kreisfreien Städte und Landkreise im Rhein-Main-Gebiet geeinigt haben. Dadurch solle ein Flickenteppich an Regelungen vermieden werden, so Mende und Franz.
Details der aktuellen Corona-Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können HIER heruntergeladen werden.