City-Bahn: CDU-Stadtrat soll Bürgerbegehren bewerten

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Ja, wo fährt sie denn? In der Dialogbox in Biebrich bekommen Bürger alle Informationen zur geplanten City-Bahn. Foto: Lukas Görlach

Sind die Begehren zur Wiesbadener City-Bahn berechtigt? Das ist die zentrale Frage. Der CDU-Stadtrat Dieter Schlempp soll nun die Zulässigkeit überprüfen. Derweil geht der...

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WIESBADEN. Die maßgebliche Einschätzung darüber, ob die beiden Bürgerbegehren in Bezug auf die City-Bahn juristisch zulässig sind, wird wohl außerhalb des städtischen Rechtsamts getroffen werden: Wie einer aktuellen Beschlussvorlage aus dem zuständigen Dezernat II von Bürgermeister Oliver Franz (CDU) zu entnehmen ist, soll stattdessen der christdemokratische Stadtrat Dieter Schlempp damit beauftragt werden, die dem Magistrat vorliegenden juristischen Stellungnahmen rechtlich zu bewerten. Und damit der Stadtverordnetenversammlung eine fundierte Entscheidung in Sachen Zulässigkeit beziehungsweise Unzulässigkeit der Bürgerbegehren zu ermöglichen.

Ein „ehrenhafter Auftrag“

Schlempp ist ein über die Stadtgrenzen hinweg anerkannter Experte, was die Hessische Gemeindeordnung (HGO) betrifft, in deren Rahmen das Prozedere eines Bürgerentscheids festgelegt ist: Der Jurist und HGO-Kommentator würde diesen „ehrenhaften Auftrag auch annehmen, sofern sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung dafür aussprechen“, erklärt Schlempp, von 1997 bis 2007 geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetags.

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Zur Einordnung: Nachdem das Wiesbadener Wahlamt am 9. April verkündet hatte, dass das Ergebnis der Unterschriftenprüfung der beiden Bürgerinitiativen gegen den Bau einer City-Bahn positiv ausgefallen war, sollte das Rechtsamt die weiterführende - und eigentlich auch abschließende - Begutachtung vornehmen. Konkret geht es um das Bürgerbegehren „Besser ohne City-Bahn“ der Bürgerinitiative (BI) „Mitbestimmung City-Bahn“ sowie das Bürgerbegehren „Ein Herz für Wiesbaden - Nein zur City-Bahn“ der BI „Busse statt City-Bahn!“. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet in Hessen die Gemeindevertretung.

Dass der mit höchstens 8000 Euro vergütete Auftrag einer umfänglichen juristischen Bewertung nun an jemanden außerhalb des Rechtsamts vergeben werden soll, stößt aufseiten der BI „Mitbestimmung City-Bahn“ im Übrigen auf Zustimmung: „Wir halten Herrn Schlempp für eine geeignete Person, um diese Frage zu klären“, so Harald Weber, einer der führenden Köpfe der Bürgerinitiative.

Kuno Hahn: „Bürger sollen entscheidend mitreden“

Bürgermeister Franz begründet seinen Vorstoß wie folgt: „Es ist ja nur ein Angebot, das ich hier unterbreite. Wenn der Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung der Meinung sind, man wolle auf die kommunalrechtliche Expertise von Dieter Schlempp verzichten, wäre das ja auch ein Statement“, so Franz.

Derweil wurde am Donnerstag die City-Bahn-Dialogbox in Biebrich offiziell eröffnet: Den kompletten Monat Mai können sich Interessierte auf dem Platz am Bürgersaal, in der Straße der Republik 17-19, über das ÖPNV-Projekt informieren.

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Neben Verkehrsdezernent Andreas Kowol (Grüne) und Hermann Zemlin, Geschäftsführer der City-Bahn GmbH, war auch der Biebricher Ortsvorsteher Kuno Hahn (SPD) bei der Eröffnung vor Ort: „Die Stimmung in Biebrich kippt gerade. Und zwar von ‚absolut gegen die City-Bahn’ hin zu einem gewissen Verständnis - was allerdings noch nicht automatisch Befürwortung bedeutet. Wahrscheinlich wird sich eine Mehrheit pro City-Bahn entwickeln“, glaubt der Sozialdemokrat. „Der Oberbürgermeister Sven Gerich hat gesagt: ‚Wir werden nichts gegen den Willen der Bürger machen.’ Ich bin ein Befürworter der repräsentativen Demokratie. Aber die Bürger sollen entscheidend mitreden können. Sollten sie das wollen, haben sie allerdings gleichsam die Verpflichtung, sich ausreichend zu informieren“, verweist Hahn auf das Angebot der Dialogbox, die bereits auf dem Mauritiusplatz und vor dem Hauptbahnhof Station machte.

In den kommenden Monaten soll die Box in weiteren Stadtteilen entlang der geplanten City-Bahn-Linienführung aufgebaut werden.

Von Matthias Laux