Seit dem 17. Januar gelten neue Quarantäneregeln. Doch bei vielen Wiesbadenern herrscht Unklarheit, was nun in welchem Fall für wen gilt. Das Wichtigste in Kürze.
Von Lena Witte
Reporterin Lokalredaktion Wiesbaden
Einmal kaum wahrnehmbar, einmal deutlich sichtbar. Aber in beiden Fällen ist das Resultat gleich: Das Corona-Test-Ergebnis ist positiv.
(Archivfoto: dpa/Sebastian Gollnow)
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WIESBADEN - Seit dem 17. Januar gelten neue Isolations- und Quarantäneregeln. Immer wieder melden sich auch in der Redaktion Leser, die Fragen dazu haben, wie sich Infizierte, Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige zu verhalten haben.
Was das Land in dem neuen Regelwerk festgeschrieben hat, ist: „Bereits bei einem positiven Schnelltest muss man sich in Isolation begeben.“ Doch in der Diskussion rund um PCR-Tests ist es wichtig, zu wissen, dass nach einem positiven Schnelltest in jedem Fall ein PCR-Test durchzuführen ist. Dafür dürfe die Wohnung verlassen werden. „Wenn der PCR-Test negativ ist, endet die Isolation. Ist der Test positiv, hat sich die infizierte Person zehn Tage lang, auch ohne gesonderte Aufforderung des Gesundheitsamtes, in Isolation zu begeben“, heißt es in den Regeln des Landes.
Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder, die Haushaltsangehörigen von Infizierten sind, müssen mindestens für fünf Tage in Quarantäne. Ab dem fünften Tag können sie sich mit einem PCR- oder einem Schnelltest frei testen, der bei einer Teststelle vorzunehmen ist. Es ist in diesem Fall nicht zwingend nötig, einen PCR-Test zu machen, um die Quarantäne zu beenden.
Wie man sich die aktuellen Corona-Test-Regeln leicht merken kann, erklären wir hier.