WIESBADEN - (red). In der Fahrerlaubnisbehörde kommt es aufgrund vieler Anfragen zum Führerscheinpflichtumtausch zu Terminverzögerungen. Da dies ein generelles Problem bei den Behörden darstellt, hat die Verkehrsministerkonferenz einstimmig beschlossen, von einer Geldbuße als Sanktion abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins einzuräumen.
Das erste Ablaufdatum für den Umtausch, der 19. Januar 2022, betrifft die Inhaber von grauen und rosafarbenen Führerscheinen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind.