Urteil im Wiesbadener Kiosk-Mordfall ist rechtskräftig - Lebenslange Freiheitsstrafe
Der Prozess um den Biebricher Kiosk-Mordfall vom Dezember 2016 findet nun einen Abschluss: Das Urteil gegen den Angeklagten Benjamin G. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Wiesbaden bestätigt.
Von Wolfgang Degen
Mitarbeiter Lokalredaktion Wiesbaden
Überfall auf Kiosk in Biebrich. Archivfoto: Wolfgang Degen
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WIESBADEN - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Wiesbaden im Fall des Biebricher Kiosk-Mordes bestätigt. Das Urteil „lebenslange Freiheitsstrafe“ für Benjamin G. ist damit rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten Benjamin G. wurde verworfen.
Die Richter in Karlsruhe sehen bei der Überprüfung des Wiesbadener Urteils aus dem August 2017 keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Landgericht hat Benjamin G. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er hatte am Morgen des 20. Dezember 2016 in einem Kiosk in Biebrich die Geschäftsfrau Manuela W. getötet. Weitere Schüsse verletzten den Ehemann Bodo W. und den Neffen, den Profi-Fußballspieler Marc W.. Die Auswertung von Speichelproben hatte die Polizei auf die Spur von Benjamin G. gebracht. Er hatte vor dem Kiosk auf den Gehweg gespuckt, bevor er dann in den kleinen Laden gegangen war. Wegen einer früheren Verurteilung war sein DNA-Profil in der Datenbank gespeichert.