"Umsetzung nicht wegen Kuffler": OB-Büro reagiert auf Vorwürfe
Nun reagiert das Büro des Wiesbadener Oberbürgermeisters auf die Vorwürfe der CDU, die Umsetzung Volker Löbers habe etwas mit den Untersuchungen zum Vergabeverfahren des RMCC-Caterings an den Münchner Großgastronom Kuffler zu tun.
Von Birgit Emnet
Mitarbeiterin Lokalredaktion Wiesbaden
Das Rathaus in Wiesbaden.
(Archivfoto: wita/Uwe Stotz)
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WIESBADEN - Die Umsetzung des stellvertretenden Revisionsamtsleiters Volker Löber hat nach Darstellung des Leiters des Oberbürgermeisterbüros, Christian Lahr, nichts mit den Untersuchungen zum Vergabeverfahren des RMCC-Caterings an den Münchner Großgastronom Kuffler zu tun. Lahr bekräftigt erneut, dass Löber mit den Prüfungen zum RMCC-Auftrag sowie zur Kurhausgastronomie nicht betraut sei. Er werde im Gegenteil dringend zum Aufbau einer neuen Abteilung im Amt für Grundsicherung gebraucht. Dies steht im Gegensatz zu den Äußerungen der revisionspolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Renate Kienast-Dittrich, die darauf verwiesen hat, dass Löber der zuständige Vorgesetzte des mit den Kuffler-Prüfungen beauftragten Sachbearbeiters sei und mit diesem in enger Abstimmung gestanden habe. Auch habe Löber die im Ausschuss gezeigte Präsentation der festgestellten Auffälligkeiten beim Vergabeverfahren vorbereitet.
Der CDU-Hinweis, dass ja bereits im Februar 2018, als OB Sven Gerich die Umsetzung Löbers mit Nachdruck verfolgt habe, eine Prüfung bei der Feuerwehr zum Vorbeugenden Brandschutz gelaufen sei, die brisante Ergebnisse brachte, wird von Lahr als Umsetzungsgrund ebenfalls dementiert: „Die Prüfung hat dort lange vorhandene Mängel so benannt, wie sie sind.“ Das richte sich wie bei allen Prüfungen aber „primär zunächst an die Abteilung, dann das Amt, dann den Dezernenten“. Auch habe der zuständige Dezernent Gerich reagiert: „Die Abhilfe wurde mit den Stellenanträgen zum Haushalt sowie personellen Umstrukturierungen bereits angegangen.“
Schließlich zum Prozedere der Umsetzung Löbers per OB-Verfügung: Man sei ursprünglich davon ausgegangen, so Lahr, dass diese per Magistratsbeschluss zu erfolgen habe, daher habe es zuerst eine Sitzungsvorlage gegeben. Das Rechtsamt habe dann aber bestätigt, dass dies eine administrative Maßnahme sei. Die Sitzungsvorlage, in der laut Lahr auch dem Widerspruch der Gleichstellungsbeauftragten abgeholfen worden wäre, wurde dann abgesetzt, Gerich verkündete die Umsetzung lediglich.
Mittlerweile wurde laut der stellvertretenden Revisionsausschussvorsitzenden Kienast-Dittrichseitens des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden einem Eilantrag Löbers stattgegeben und die Umsetzung bis zu ihrer gerichtlichen Überprüfung gestoppt.