Neue Müllverbrennungsanlage: Gericht sieht die Wiesbadener Ausschreibung als rechtmäßig an
Die Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat nicht gegen vergaberechtliche Grundsätze verstoßen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Donnerstag verkündet.
Von Olaf Streubig
Leiter Lokalredaktion und stv. Chefredakteur
Symbolfoto: dpa
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WIESBADEN - Die Ausschreibung der Restabfallentsorgung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat nicht gegen vergaberechtliche Grundsätze verstoßen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Donnerstag verkündet.
In dem sogenannten Vergabenachprüfungsverfahren ging es um die Ausschreibung, wer ab 2019 den Wiesbadener Hausmüll verbrennen darf. Die MBA Wiesbaden GmbH, eine Tochterfirma der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt (ELW), hatten die Restabfallentsorgung in Wiesbaden von rund 70.000 Tonnen pro Jahr europaweit ausgeschrieben.
Remondis sieht sich durch die Ausschreibung benachteiligt
Daraufhin gab es vier Bieter, einer davon ist die Firma Remondis, die sich durch die Ausschreibung benachteiligt sieht. Der international aktive Müllentsorger, der auch an den Müllheizkraftwerken in Mainz und Frankfurt beteiligt ist, monierte, dass der Wiesbadener Konkurrent Knettenbrech und Gurdulic bevorteilt sei. In der Ausschreibung wird nämlich eine ortsnahe Entsorgung angestrebt.
Remondis scheiterte zunächst mit einer Beschwerde bei der Vergabekammer des Landes Hessen, nun auch vor dem Oberlandesgericht, das den Antrag als „unbegründet“ zurückwies. Die ausschreibende MBA habe nicht gegen Grundsätze der Gleichbehandlung, des Wettbewerbs und der Transparenz verstoßen. In der Begründung des OLG heißt es: „Die Favorisierung ortsnaher Entsorgungslösungen ist ein unter ökologischen Gesichtspunkten sachgerechtes Unterscheidungskriterium, weil damit Transport (CO²)-Emissionen vermieden werden können, die beim Weitertransport in weiter entfernte Entsorgungsanlagen entstehen.“
Wird neue Anlage benötigt?
In dem rechtskräftigen Beschluss wird auch der strittige Punkt, ob Wiesbaden überhaupt eine Müllverbrennungsanlage braucht, thematisiert. Von den Betreibern der Werke in Mainz – hier ist die Landeshauptstadt Wiesbaden sogar beteiligt – und Frankfurt kam immer wieder der Hinweis, das es dort jeweils freie Kapazitäten gebe. „Die Frage möglicher Überkapazitäten im Rhein-Main-Gebiet durch den Neubau einer Entsorgungsanlage auch unter dem Gesichtspunkt einer umfassenden Ökobilanz ist im Vergabeverfahren nicht zu überprüfen“, teilt das OLG mit. Dies müsse die Genehmigungsbehörde entscheiden, also das Regierungspräsidium in Darmstadt.
Wie berichtet hatte der Wiesbadener Unternehmer Steffen Gurdulic verkündet, auf seinem Gelände auch dann ein Müllheizkraftwerk bauen zu wollen, wenn er die Ausschreibung nicht erhält.
Die Wiesbadener Entsorgungsbetriebe werden den Auftrag in den nächsten Wochen vergeben. Die Geschäftsführer Joachim Wack und Markus Patsch vermuten, dass die Vergabe von unterlegenen Bietern ebenfalls vor Gericht angefochten wird. Eine Entscheidung könnten sich damit noch lange hinziehen. Die Firma Remondis will sich erst nach Ostern zur Niederlage vor dem Oberlandesgericht äußern.