Kinder unter zwölf Jahren, deren Familienangehörigen wegen eines Kontakts zu einem Corona-Infizierten in Quarantäne sind, dürfen weder in die Schule noch in den Kindergarten. Darauf weist die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Kaschlin Butt, noch einmal hin. Die Kinder selbst unterliegen allerdings keiner Quarantäne, dürfen also die Wohnung verlassen. Wer aus diesem Grund nicht in die Schule gehen darf, gilt als entschuldigt. Für Kinder, die älter als zwölf sind, gilt das nicht. Sie müssen die Schule oder ihren Ausbildungsplatz besuchen. Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende dürfen ihre Einrichtung außerdem nicht besuchen, wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstands Krankheitssymptome für Covid-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht) sowie Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen. Diese Regelung ist altersunabhängig. Wie das Gesundheitsamt bei Corona-Fällen an Schulen handelt, werde jeweils individuell und nach den Gegebenheiten vor Ort entschieden. Zu den Abläufen beim Auftreten eines Corona-Verdachtsfalles oder eines bestätigten Corona-Falles haben die Schulen einen Eltern-Info-Brief zur Verfügung, den das Gesundheitsamt für diesen Anlass erstellt habe, sagt Butt.