Das Land Hessen hat für Kiedrich die Verordnung einer Mietpreisbremse ins Auge gefasst. Diese werde aber „kaum greifen“, vermutet der Bürgermeister der Rheingau-Kommune.
Von Jutta Schwiddessen
Redaktion Rheingau-Taunus
In Kiedrich zu wohnen, ist begehrt und nicht billig. Unser Bild ist eine Luftaufnahme aus dem Sommer 2018.
(Archivfoto: DigiAtel/Heibel)
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KIEDRICH/WIESBADEN - Keine Frage: Auf dem Kiedricher Mietwohnungsmarkt ist es eng. Freie Wohnungen gehen in der Regel unter der Hand weg, und es gibt – wie Bürgermeister Winfried Steinmacher bestätigt – in der Tat viel zu wenige. Dass das Land Hessen die zweitkleinste Gemeinde im Rheingau nun auf die Liste seiner potenziellen Kandidaten für eine Mietpreisbremse gesetzt hat, erstaunt den Bürgermeister des knapp über 4000 Einwohner zählenden Weindorfs aber doch.
Die Mietpreisbremse, korrekt Mietenbegrenzungsverordnung genannt, legt für ausgewählte Kommunen mit angespannter Wohnungssituation eine Obergrenze für Mieten fest. Ziel ist es, die Chancen von Normalverdienern auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Die Regelung besagt im Wesentlichen, dass bei Wiedervermietungen die Miete maximal zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf.
Einen Mietspiegel gibt es nicht
Ein Überblick über die Entwicklung der Mieten in Kiedrich ist nicht leicht. Einen Mietspiegel gibt es nicht. Vergleicht man Immobilienportale, liegen die Mieten zwischen acht und zehn Euro pro Quadratmeter. Steinmacher kann sich „gar nicht erklären, wieso wir auf die Liste für die neue Verordnung gekommen sind“, und woher die Daten stammen, auf deren Basis das Wirtschafts- und Wohnbauministerium seine Liste für den Geltungsbereich der Mietpreisbremse erstellt. Aus einer vom Land in Auftrag gegebenen Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt (Iwu) aus dem vergangenen Jahr teilt das Ministerium auf Anfrage mit: „Das Iwu hat die Wohnungsmarktsituation anhand von fünf Kriterien untersucht. Sind vier davon erfüllt, kann man von einem angespannten Wohnungsmarkt sprechen. Bei Kiedrich ist das inzwischen der Fall. 2015 waren nur zwei Kriterien gegeben, jetzt sind es vier.“
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Kommunen auf die Mietbremsenliste kommen. Auch Eltville und Walluf erfüllen nach dem jüngsten Iwu-Gutachten vier von fünf Punkten, stehen aber nicht darauf. Neben der Einstufung durch das Iwu bedürfe es einer qualifizierten Selbsteinschätzung durch die jeweilige Kommune, heißt es aus dem Ministerium. Zu dem Entwurf der entsprechenden Verordnung, der erst im April vom Kabinett verabschiedet werden soll, könnten sich die Betroffenen noch äußern. Bürgermeister Steinmacher kann sich nicht erinnern, eine Aufforderung dazu bekommen zu haben. Das Einzige, das er kenne, sei eine Aufforderung aus dem Jahr 2016, die Untersuchung des Iwu zu unterstützen.
Im Hochfeld soll es auch Mehrfamilienhäuser geben
Die Mietpreisbremse werde für Kiedrich so oder so „kaum greifen“, vermutet Steinmacher. Mieterhöhungen lägen, sofern es überhaupt Neuvermietungen gebe, in der Regel ohnedies nicht über den zehn Prozent, die die Verordnung als Maximum angibt. Ein Problem ist der Mangel an günstigen Mietwohnungen in Kiedrich aber auch aus Sicht des Bürgermeisters.
Die Kommune mit dem teuersten Baugrund und einer der höchsten Grundsteuern im Kreis will denn beim nächsten Baugebiet, das entwickelt wird, nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser ansiedeln, wie es im Neubaugebiet am Sportplatz der Fall ist. Die Planungen für das Neubaugebiet „Hochfeld“, ein Terrain von 39 000 Quadratmetern, sind zwar noch nicht beendet (Steinmacher: „Wir sind noch in Gesprächen.“), doch hier soll es laut dem Bürgermeister „in jedem Fall auch die Möglichkeit für Mehrfamilienhäuser geben“. Bei der Größe und Struktur von Kiedrich „bedeutet das Häuser für vier bis maximal sechs Familien“.