Noch um ganz andere finanzielle Dimensionen geht es im Fall der Kündigungsschutzklage von Hannelore Richter, der früheren Geschäftsführerin, gegen ihren einstigen Arbeitgeber Awo-Kreisverband Wiesbaden. Die nunmehr 61-Jährige soll in 2019 einen so genannten „Altersteilzeitvertrag“ über sechseinhalb Jahre mit dem alten Vorstand um Wolfgang Stasche und Elke Wansner abgeschlossen haben, der ihr volles Geschäftsführergehalt zusichert und der dann noch vom alten Vorstand wieder gekündigt wurde.
Die Rede ist von 19000 Euro im Monat.
Der Termin war bereits beim Arbeitsgericht Wiesbaden anberaumt, wurde dann aber abgesagt. Wie Ulrike Küppers, Direktorin des Arbeitsgerichts, auf Anfrage sagt, habe die Beklagte, die Awo Wiesbaden, den Rechtsweg gerügt. Man sei der Meinung, nicht das Arbeitsgericht, sondern das Landgericht sei in diesem Fall zuständig, da es sich nicht um eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung handele. Diese Rechtsfrage will die Kammer am 28. Mai entscheiden, so Küppers.