ENGENHAHN - „In letzter Zeit ist es auf dem Engenhahner Friedhof wieder verstärkt zu vandalistischen Handlungen gekommen, die von Sachzerstörung bis zum Diebstahl gehen. Gerade in der vorweihnachtlichen Zeit ist es für die Angehörigen besonders bitter, wenn sie die erst vor kurzem feierlich hergerichteten Gräber Ihrer lieben Verstorbenen so zugerichtet vorfinden müssen“, informiert der Engenhahner Ortsvorsteher Peter Woitsch.
Störung der Totenruhe ist eine Straftat
Grabgestecke und Kerzen lägen verstreut über das Friedhofgelände herum oder fehlten gleich ganz. „Das ist kein dummer Jungenstreich mehr, sondern das mutwillige Zerstören und Beschädigen von Gräbern wird allgemein als Grabschändung bezeichnet und ist in Deutschland nach als Störung der Totenruhe eine Straftat. Das unerlaubte Entfernen von Gegenständen von Gräbern kann darüber hinaus den Strafbestand des Diebstahls erfüllen. Jeder unerlaubte Eingriff in den Zustand eines Grabes stellt aber zumindest nach unserer geltenden Friedhofsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar“, so der Ortsvorsteher.
Hundekothaufen neben Gräbern sind Ärgernis
Neben den oben aufgeführten Vorkommnissen muss Ortsvorsteher Peter Woitsch auch feststellen, dass immer öfter Hundekothaufen auf dem Friedhofareal, manchmal direkt neben den Gräbern, vorgefunden wird.
Der Ortsvorsteher bittet deshalb die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. Eventuelle Hinweise und Beobachtungen würden vertraulich behandelt. „Außerdem ist darauf zu achten, dass beim Eintreten und beim Verlassen des Friedhofs die Tore zu schließen sind, um streunende Hund auszusperren.“