Infektionsschutzgesetz hat auch Auswirkungen auf Gemeindeverwaltung.
NIEDERNHAUSEN - (red). Nach dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung die Corona-Regeln angepasst und seit Samstag auf Basis-Schutzmaßnahmen reduziert. Darauf reagiert auch die Gemeindeverwaltung Niedernhausen. Seit Montag, 4. April, ist im Rathaus die 3G-Regel aufgehoben. Um bei dem sehr dynamischen Infektionsgeschehen die Services der Verwaltung zu sichern, gilt im Rathaus jedoch im Rahmen des Arbeitsschutzes weiterhin eine Maskenpflicht für Beschäftigte und Gäste. Die aktuelle Lage führt dazu, dass einige Abteilungen der Verwaltung derzeit nur einen Notbetrieb sicherstellen können. Das Bürgerbüro ist aktuell von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, derzeit nur in dringenden Angelegenheiten das Rathaus aufzusuchen.