Kinder, die zwischen Juli 2015 und Juli 2016 geboren worden sind, werden schulpflichtig. Wie die Anmeldung bei der Rabenschule in Wallrabenstein abläuft.
WALLRABENSTEIN - (red). Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2015 bis einschließlich 1. Juli 2016 geboren sind, werden schulpflichtig. Die Eltern dieser sogenannten Pflichtkinder haben bereits per Post die Anmeldeformulare mit der Bitte um Rücksendung bis spätestens Freitag, 30. April, erhalten. Wer trotz schulpflichtiger Kinder kein Anmeldeformular erhalten hat, soll sich zwischen 8 und 11.30 Uhr telefonisch unter 06126-60 65 bei der Rabenschule oder per E-Mail an poststelle@rabenschule.wall rabenstein. schulverwaltung. hessen.de melden. Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 (Gruppe I) oder vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 1. Juli 2017 (Gruppe II) geboren worden sind, können auf einen Antrag der Eltern hin ebenfalls eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von der Schulleitung getroffen. Weitere Informationen gibt es unter den oben genannten Kontaktdaten.
Familien, die neu in die Gemeinde Hünstetten – Ortsteile Wallrabenstein, Beuerbach, Bechtheim, Wallbach, Limbach, Strinz-Trinitatis, Ketternschwalbach – oder nach Idstein-Walsdorf gezogen sind, legen bitte noch die Meldebescheinigung der Gemeinde beziehungsweise der Stadt vor. Die Formulare müssen bei gemeinsamem Sorgerecht von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Rabenschule die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/23 nicht mit einem persönlichen Elternabend in der Schule durchführen. Ein Informationselternabend wird per Videokonferenz am Montag, 3. Mai, um 20 Uhr abgehalten. Den Link hierzu finden Eltern an diesem Tag auf der Homepage der Schule: raben schule.de.