HÜNSTETTEN - (red). Die Hünstetter SPD lehnte bei der jüngsten Parlamentssitzung den Haushalt 2018 wegen den nach ihrer Meinung immensen Anwalts- und Gutachterkosten in Rechtsstreitigkeiten der Gemeinde ab. In einer Pressemitteilung geht Rainer Ratmann, SPD-Fraktionsvorsitzender, auf das Thema ein.
„Aus den Prüfberichten für den Eigenbetrieb Entwicklungs- und Erschließungsgebiete für die Jahre 2014 und 2015 und dem diesbezüglichen Wirtschaftsplan 2018 geht erstmals belegbar hervor, dass Bürgermeister Kraus seit seinem Amtsantritt 2013 bis 2018 für die von ihm initiierten Strafanzeigen ab 2013 gegen seinen Vorgänger Axel Petri, den früheren Leiter des Eigenbetriebes, Richard Vietze, und Maklerfirmen zu Lasten der Hünstetter Steuerzahler alleine Anwaltskosten von insgesamt 235 337 Euro verursacht hat“, erklärt Ratmann. Das Verfahren gegen Petri sei eingestellt worden.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wäre laut SPD in jedem Einzelfall zuvor die Beratung und Zustimmung des Parlamentes zwingend vorgeschrieben gewesen. Dieses Verfassungsgebot habe der Bürgermeister mit der Mehrheit des Gemeindevorstandes missachtet. „Weil sich Bürgermeister Kraus – selbst studierter Jurist – mit dem Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft nicht abfinden will, hat er durch seine Anwälte Widerspruch eingelegt und eine zusätzliche Strafanzeige gegen seinen Vorgänger gestellt – wieder ohne Beschluss der Gemeindevertretung.“ Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes seien laut Ratmann dafür 30 000 Euro für Anwaltskosten eingeplant.
„Der vorliegende Etat ist Makulatur“
„Ob diese Summe ausreichen wird, muss man abwarten. Schon in den Vorjahren wurden solche Ansätze überzogen. Aus dem Haushaltplus von etwa 100 000 Euro wird schnell ein Minus von 130 000 Euro, wenn neben den überflüssigen 30 000 Euro noch die Gewinnentnahme von 20 000 Euro aus dem Eigenbetrieb addiert wird“, sagt Ratmann. Deshalb sei, wie er als SPD-Fraktionsvorsitzender in der Sitzung der Gemeindevertretung ausgeführt habe, der vorliegende Etat Makulatur.