HÜNSTETTEN - Schlittschuhlaufen und das Betreten einer entstandenen Eisfläche auf dem Beuerbacher See ist ab sofort verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das hat die Hünstetter Gemeindevertretung in der vergangenen Sitzung beschlossen.
Die Satzung zur Regelung der Nutzung des Beuerbacher Erholungssees stammte aus dem Jahr 1981. Bereits im Februar dieses Jahres hatte die Gemeindevertretung die Satzungsänderung beschlossen. Diese trat allerdings Ende April wieder außer Kraft.
Verstoß wird mit Geldbuße geahndet
Aufgrund der vorgebrachten Wünsche des Beuerbacher Ortsbeirates erkundigte sich die Verwaltung erneut beim Hessischen Städte- und Gemeindeverbund, wie das Schlittschuhlaufen auf dem See rechtlich zu bewerten sei. Dieser empfahl dringend, das Betreten einer entstandenen Eisfläche zu verbieten, da dem Eigentümer, also der Gemeinde, die Verkehrssicherungspflicht für das Gewässer in vollem Umfang obliege und bei etwaigen Ansprüchen in Regress genommen werden könne. Dass es sich zu allererst um ein Haftungsproblem handele, hatte Bürgermeister Jan Kraus bereits im Vorfeld erklärt. Man könne nicht die Haftung für etwaige Unfälle übernehmen, wenn Eisläufer auf dem möglicherweise nicht ausreichend fest gefrorenen See einbrächen.
Um das Betreten von Eisflächen zu gestatten, müssten mehrmalige Kontrollen, teilweise täglich, sowie Bohrungen durch fachkundige Firmen erfolgen, heißt es in der Begründung. Diese Überprüfungen seien sehr kostenintensiv und erhielten dennoch keinen rechtlichen Schutz gegen etwaige Haftungsansprüche.
Dabei fiel die Entscheidung mit 16 Ja-Stimmen gegen zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen relativ knapp aus. Die SPD-Fraktion lehnte das Verbot ab. „Die Nutzung des zugefrorenen Sees im Winter zu Freizeitzwecken hat in Beuerbach eine lange Tradition“, sagte Joachim Paulusch. Man hätte sich mehr Einsatz und Einfallsreichtum im Sinne der Bürger gewünscht.
Die Ordnungswidrigkeit kann nun mit einer Geldbuße von zehn bis 500 Euro geahndet werden.