Die hohen Temperaturen haben zu geringen Säure- und vergleichsweise hohen pH-Werten geführt. Mit der Weinsäuerung lässt sich nun das mikrobiologische Risiko reduzieren.
RHEINGAU - (red). Die Landesregierung hat für Trauben, Most, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2020 in den hessischen Weinanbaugebieten Rheingau und Bergstraße die Säuerung erlaubt. Wie die CDU-Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mitteilt, erließ das Dezernat Weinbau des Regierungspräsidiums Darmstadt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die Ende August in Kraft trat.
„In einem Jahr mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kann die Säuerung zugelassen werden. Dies ist 2020 der Fall“, so Müller-Klepper. Die Vegetationsperiode und die bisherige Reifephase waren abermals durch hohe Temperaturen und eine enorme Trockenheit gekennzeichnet. Daher sei der Jahrgang 2020 durch geringe Säurewerte und vergleichsweise hohe pH-Werte geprägt. Dies stelle ein hohes mikrobiologisches Risiko bei der Weinbereitung dar. Daher sei dem Antrag der Weinbauverbände unbürokratisch entsprochen worden.
Mithilfe einer frühzeitigen Säuerung im Maische- und Moststadium lässt sich laut Müller-Klepper mit der Absenkung des pH-Wertes das mikrobiologische Risiko während der Weinbereitung deutlich reduzieren. Unerwünschte Mikroorganismen würden in der Vermehrung gehemmt. „Damit wird die Qualität des geernteten Lesegutes und der daraus gewonnenen Erzeugnisse gesichert“, zitiert die Abgeordnete aus der Begründung des Weinbauamts für seine Entscheidung.