ERBACH/OESTRICH - (olko). Wassersportler müssen sich auf eine neue Regelung einstellen, wenn sie rund um der zwischen Erbach und Oestrich liegenden Mariannenaue unterwegs sind. Denn das Bundesverkehrsministerium hat die sogenannte „Naturschutzgebiets-Befahrungsverordnung“ geändert, wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Bingen mitteilte. Am gestrigen Freitag trat die Neuregelung in Kraft.
Demnach darf in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September nur der westliche Teil der Wasserfläche befahren werden, der zwischen den sogenannten „Regulierungsbauwerken“ liegt. Dabei handelt es sich um Steinaufschüttungen, die die Rheinströmung in bestimmte Bahnen lenken soll. Eine Reihe aus gelben Tonnen markiert den Abschnitt, in dem Wassersportler unterwegs sein dürfen. Der weiter östlich gelegene Teil sei dagegen aus Gründen des Naturschutzes gesperrt, hieß es. Zwischen dem 30. September und dem 31. März sei das Areal zwischen den Regulierungsbauwerken komplett tabu.
Die Regelung gilt den Angaben nach für alle Arten von Wasserfahrzeugen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrage sechs Stundenkilometer. Die Regeländerung dient dem Amt zufolge dem Schutz des Lebensraums, der vor allem für Wasservögel wichtig ist. Die Behörde bittet daher alle Wassersportler und Bootsfahrer, Störungen und Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt zu vermeiden.
Die nun gültige Regelung hatte es schon früher einmal gegeben; sie wurde nun reaktiviert.